Eltern, deren Kinder eine kommunale Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neuhausen/Spree besuchen – das sind das „Montessori-Kinderhaus der Parkspatzen Kahsel“, das „Kinderhaus im Park Komptendorf“ und der Hort Laubsdorf – werden gebeten, auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Neuhausen/Spree zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle eine Einkommenserklärung bis spätestens 30.09.2023 abzugeben.
Eltern von Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung betreut werden, sind von der Elternbeitragszahlung befreit. In diesem Fall ist keine Einkommenserklärung erforderlich.
Die Satzung finden Sie auf der Internetseite unter www.neuhausen-spree.de – Service – Ortsrecht. Ich weise darauf hin, wenn keine Erklärung zum Einkommen von Ihnen abgegeben wird, wird entsprechend § 7 Abs. 5 der Höchstbetrag unter Berücksichtigung der Betreuungsform und Betreuungszeit erhoben.
Für Rückfragen steht Ihnen mein Kollege Herr Karow telefonisch unter 035605 612-114 zur Verfügung.
(Nachfolgend: Formular „Einkommenserklärung der Eltern als Grundlage zur Festsetzung des Elternbeitrages gemäß § 17 Abs. 1 KitaG“).