Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
im Zuge der Aufwertung des Verkehrslandeplatzes Cottbus-Neuhausen zu einem luftfahrtaffinen Gewerbestandort ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, das gesamte Flugplatzgrundstück dauerhaft einzuzäunen. Ein Teil des Weges zwischen Laubsdorf und Koppatz ist katastermäßig kein eingetragenes Wegegrundstück. Es gehört zum Flugplatzgrundstück und wird damit ebenfalls in die Umzäunung eingeschlossen. Somit wird der Weg dort dauerhaft unterbrochen.