Im Jahr 2015 waren die damaligen Ortsbeiräte gebeten, über die Zugehörigkeit ihres Ortsteils zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden abzustimmen. Die Ortsteile Groß Döbbern und Haasow sprachen sich für eine Zugehörigkeit aus, die restlichen Ortsteile dagegen.
Im Jahr 2016 entschied der Hauptausschuss des Landtags Brandenburg über die Entscheidung der Ortsteile hinweg, die gesamte Gemeinde Neuhausen/Spree zum Siedlungsgebiet zuzuordnen. Dagegen hat die Gemeinde Klage eingereicht. Gemäß Urteilsspruch im Jahr 2023 durch das Verwaltungsgericht Cottbus sollte die Zugliederung lediglich für die Ortsteile Bagenz, Gablenz, Komptendorf, Koppatz, Laubsdorf, Neuhausen und Roggosen bestehen bleiben, während das Gericht für die Ortsteile Drieschnitz-Kahsel, Frauendorf, Groß Oßnig, Kathlow, Klein Döbbern und Sergen keine hinlänglichen Beweise für eine ungebrochene sorbische Tradition sah. Gegen dieses Urteil beantragte die Gemeinde Neuhausen/Spree die Zulassung der Berufung. Diese wurde allerdings nach erneuter Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nur für den Ortsteil Gablenz zugelassen.
Nach ausführlicher rechtsanwaltlicher Beratung hat sich der Hauptausschuss der Gemeinde Neuhausen/Spree dazu entschieden, gegen die Nichtzulassung der Berufung für 6 Ortsteile keine weiteren rechtlichen Schritte einzulegen und somit von einer Verfassungsbeschwerde abzusehen. Gründe für die Entscheidung des Hauptausschusses waren die nicht kalkulierbaren Kosten und die als gering eingeschätzte Erfolgsaussicht. Darüber wurden die Ortsvorsteher der betreffenden Ortsteile schriftlich in Kenntnis gesetzt und ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben.
Mit der Verstreichung der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erlangt das Urteil über die Zugehörigkeit der 6 weiteren Ortsteile neben Groß Döbbern und Haasow Rechtskraft. Somit gehören nun folgende Ortsteile zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden:
| - | Groß Döbbern |
| - | Haasow |
| - | Bagenz |
| - | Komptendorf |
| - | Koppatz |
| - | Laubsdorf |
| - | Neuhausen |
| - | Roggosen |
Folgende Ortsteile gehören nach wie vor nicht zum Siedlungsgebiet:
| - | Drieschnitz-Kahsel |
| - | Frauendorf |
| - | Groß Oßnig |
| - | Kathlow |
| - | Klein Döbbern |
| - | Sergen |
Für den OT Gablenz läuft aktuell die Berufung.
Die im sorbisch-wendischen Siedlungsgebiet erforderliche zweisprachige Beschilderung ist nicht sofort auszutauschen. Nur im Fall einer Neubeschaffung (z. B. bei Beschädigung oder Verlust) ist auf eine zweisprachige Beschilderung zu achten. Die Mehrkosten dafür werden vom Land Brandenburg erstattet, sodass der Gemeinde keine nennenswerten Kosten entstehen.