In den Jahren 2015 und 2016 wurde in jedem Ortsteil der Gemeinde Neuhausen/Spree über die Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden abgestimmt. Stellvertretend für die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile übernahmen das die Mitglieder des jeweiligen Ortsbeirates.
Hierbei bekannten sich die Ortsteile Groß Döbbern und Haasow als sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet, während die restlichen Ortsbeiräte der Gemeinde Neuhausen/Spree gegen eine solche Zugehörigkeit stimmten.
Anfang 2017 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur per Bescheid die gesamte Gemeinde Neuhausen/Spree dem Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zugehörig erklärt. Dagegen reichte die Gemeinde Neuhausen/Spree im Februar 2017 Klage ein.
Am 13. September 2023 fand das Verfahren am Verwaltungsgericht Cottbus nun endlich statt. Hierbei wurde bei jedem einzelnen der 13 zur Debatte stehenden Ortsteile geprüft, inwiefern die sorbische/wendische Sprache oder Kultur bis in die Gegenwart gepflegt wird. Aus dem Gerichtsurteil ergab sich folgende neue Zuordnung zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet:
| Zum Siedlungsgebiet zugehörig: | Nicht zum Siedlungsgebiet zugehörig: |
| OT Groß Döbbern | OT Drieschnitz-Kahsel |
| OT Haasow | OT Frauendorf |
| OT Bagenz (neu) | OT Groß Oßnig |
| OT Gablenz (neu) | OT Kathlow |
| OT Komptendorf (neu) | OT Klein Döbbern |
| OT Koppatz (neu) | OT Sergen |
| OT Laubsdorf (neu) |
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| OT Neuhausen(neu) |
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| OT Roggosen (neu) |
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