Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite des Personalausweises eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.
Beachten Sie bitte:
Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohnermeldewesen der Gemeinde Neuhausen/Spree erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht möglich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen, handelt ordnungswidrig.
| Bringen Sie bitte mit: | |||
| • | den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, | ||
| • | eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch), | ||
| • | ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen | ||
| • | Ausstellungsgebühr in bar (bei Antragstellung zu entrichten) | ||
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| o | Personen ab 24 Jahren | - 37,00 € (10 Jahre gültig) |
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| o | Personen unter 24 Jahren | - 22,80 € (6 Jahre gültig) |