Titel Logo
Mitteilungsblatt – Amtsblatt für die Gemeinde Neuhausen/Spree
Ausgabe 9/2023
DIE VERWALTUNG INFORMIERT
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises

Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite des Personalausweises eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.

Beachten Sie bitte:

Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohnermeldewesen der Gemeinde Neuhausen/Spree erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht möglich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen, handelt ordnungswidrig.

Bringen Sie bitte mit:

den bisherigen Personalausweis oder Reisepass,

eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch),

ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen

Ausstellungsgebühr in bar (bei Antragstellung zu entrichten)

o

Personen ab 24 Jahren

- 37,00 € (10 Jahre gültig)

o

Personen unter 24 Jahren

- 22,80 € (6 Jahre gültig)

gez. Hartmann
SB Einwohnermeldewesen