Neuerung der Hundehalterverordnung Brandenburg seit dem 01.07.2024
Seit dem 01.07.2024 müssen alle Hunde (ohne Bedingung an Größe, Gewicht oder Rasse) ordnungsbehördlich angezeigt werden. Ebenso müssen sie gechipt werden. Die Chipnummer ist dem Ordnungsamt mitzuteilen.
Ein Führungszeugnis wird nicht mehr benötigt. Ebenso entfallen die sogenannten Rasselisten (nach denen ein Hund aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird).
Gern können Sie unser Onlineformular für die Anzeige nutzen. Dies finden Sie unter: www.neuhausen-spree.de
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Bei Rückfragen steht Ihnen Frau C. Herkula unter 035605 612-302 zur Verfügung.