In der 41. Sitzung des Stadtrates am 14.12.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-22-290
Aufstellungsbeschluss für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen
Für das Gemeindegebiet der Stadt Neustadt in Sachsen ist die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet – das begrenzt wird durch die Städte und Gemeinden:
| - | im Norden durch Bischofswerda, Schmölln-Putzkau, Neukirch und Steinigtwolmsdorf, |
| - | im Osten durch die Tschechische Republik, |
| - | im Südosten durch die Große Kreisstadt Sebnitz, |
| - | im Süden durch Hohnstein und |
| - | im Westen durch Stolpen. |
Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß Stadtratsbeschluss SR-20-093 vom 15.07.2020 die Bürogemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39 in 01159 Dresden beauftragt. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
SR-22-293
Bestätigung des Vorentwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen bestehend aus der Planzeichnung, Blatt 1 und 2, der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2022 wird bestätigt. Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
SR-22-279
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neustadt in Sachsen für das Haushaltsjahr 2016
Entsprechend § 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 geändert worden ist) stellt der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen den Jahresabschluss 2016 der Stadt Neustadt in Sachsen nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit folgendem Ergebnis fest:
| In der Ergebnisrechnung mit | ||
| - | Summe der ordentlichen Erträge von | 19.188.558,64 EUR |
| - | Summe der ordentlichen Aufwendungen | |
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| von | 18.686.290,40 EUR |
| - | einem ordentlichen Jahresergebnis von | 502.268,24 EUR |
| - | Summe der außerordentlichen Erträge von | 760.213,11 EUR |
| - | Summe der außerordentlichen | |
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| Aufwendungen von | 1.200.142,73 EUR |
| - | einem Sonderergebnis von | -439.929,62 EUR |
| - | Gesamtergebnis: | 62.338,62 EUR |
Das ordentliche Ergebnis wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.
Das außerordentliche Ergebnis wird mit dem Basiskapital verrechnet.
| In der Finanzrechnung mit | ||
| - | Zahlungsmittelsaldo aus laufender | |
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| Verwaltungstätigkeit von | 2.067.456,35 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus | |
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| Investitionstätigkeit von | -808.802,24 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus | |
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| Finanzierungstätigkeit von | -750.773,24 EUR |
| - | Saldo aus haushaltsunwirksamen | |
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| Vorgängen von | 360.818,82 EUR |
| - | Veränderung des Zahlungsmittelbestandes | |
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| um | 868.699,69 EUR |
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| In der Vermögensrechnung mit | ||
| - | einer Bilanzsumme von | 125.239.814,05 EUR |
| - | einem Anlagevermögen von | 114.925.782,62 EUR |
| - | einem Umlaufvermögen von | 10.303.895,11 EUR |
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| darunter dem Bestand an liquiden Mitteln | |
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| von | 5.771.616,07 EUR |
| - | Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 10.136,32 EUR |
| - | einer Kapitalposition von | 72.705.165,74 EUR |
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| darunter einem Basiskapital von | 68.587.585,62 EUR |
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| und Rücklagen von | 4.117.580,12 EUR |
| - | Sonderposten von | 43.973.396,25 EUR |
| - | Rückstellungen von | 1.491.603,66 EUR |
| - | Verbindlichkeiten von | 6.937.034,72 EUR |
| - | Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 132.613,68 EUR |
Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Schell und Block GmbH vom 28.10.2022 wird zur Kenntnis genommen.
SR-22-287
Anpassung Leistungsentgelte aufgrund der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab 01.01.2023
Der Stadtrat beschließt, dass sich die vertraglich vereinbarten Preise und bisher erbrachten Leistungen bei steuerpflichtigen Einkünften ab dem 01.01.2023 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen. Die Verwaltung hat entsprechende Verträge/Leistungen eruiert und wird beauftragt, vorhandene Bestandsverträge anzupassen. Bei Neuverträgen ist auf eine entsprechende Vertragsgestaltung zu achten.
SR-22-277
Vergabe von Lieferleistungen neuer Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen
Die Zuschlagserteilung für die Lieferleistung neuer Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Sachsen an die Firma Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH, Zum Tower 5, 01917 Kamenz, wird bestätigt. Die Auftragssumme für die Lieferleistung beträgt 162.792,00 Euro inkl. 19 % MwSt.
SR-22-288
Haushalterische Fortschreibung zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Krumhermsdorf
Der Stadtrat beschließt die haushalterische Fortschreibung und Einordnung zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Krumhermsdorf im Doppelhaushalt 2023/2024. Für Bau und Planung wurden in den Jahren 2019 bis 2022 1.145.532,00 EUR für Auszahlungen und 430.000,00 EUR für Fördermittel für den Umbau eingestellt. Gemäß erfolgter Planung, erster Ausschreibungsergebnisse und Preiserhöhungen am Markt werden im Jahr 2023 weitere 1.054.468,00 EUR für Bauleistungen und Ausstattung notwendig. Die Restmittel aus dem Jahr 2022 werden in das Jahr 2023 übernommen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Technischen Ausschuss, stufenweise die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Über den Baufortschritt ist regelmäßig im Stadtrat zu informieren.
SR-22-280
Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Götzinger Straße 14 in 01844 Neustadt in Sachsen
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, alle Maßnahmen zur Verlängerung des Erbbaurechts, eingetragen bis zum 17.08.2023, gemäß dem Erbbauvertrag vom 26.02.1998 URNr. 308/1998 der Notarin Gisela Langer, über das Flurstück Nr. 997/5 der Gemarkung Neustadt (nur Grund und Boden) mit der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH, ehemals Freizeitpark Neustadt GmbH, Götzinger Straße 12, 01844 Neustadt in Sachsen, einzuleiten. Das Erbbaurecht wird gemäß dem § 1 Erbbaugrundstück, Pkt. 2, der o. g. Urkunde vom 26.02.1998 unter Wahrnehmung der Verlängerungsoption des Erbbaurechtes um 10 Jahre bis zum 17.08.2033 verlängert. Gemäß dem § 2 Erbbauzins der o. g. Urkunde erfolgt die Neuberechnung des Erbbauzinses auf der Grundlage der Aktualisierung des Verkehrswertes entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert von 49,00 EUR/qm (Stand 01.01.2022) für den Grund und Boden. Der ab dem 01.09.2023 zu zahlende jährliche Erbbauzins beträgt 13.463,24 EUR. Alle weiteren Bestimmungen der o. g. Urkunde vom 26.02.1998 behalten ihre Gültigkeit. Sämtliche mit der Beurkundung der Vertragsverlängerung verbundenen Kosten sind durch die Erbbauberechtigte zu tragen. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs 1, 2 und 3 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt.
SR-22-281
Weiterführung von zwei langfristigen Fischereipachtverträgen
Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister bevollmächtigt wird, für die Gewässer II. Ordnung, den Langburkersdorfer Bach, den Lohbach (Lohe), den Berthelsdorfer Mühlgraben 1, den Ottendorfer Bach, den Flämigtbach, den Krumhermsdorfer Dorfbach betreffend, mit dem Unternehmen Forellen- und Lachszucht Ermisch, Langburkersdorf, die zum 31.12.2022 auslaufenden Fischereipachtverträge Registrier-Nr. 14-2-87-170-0452 und 14-2-87-270-0483 ab dem 01.01.2023 über weitere 12 Jahre zu verlängern. Die Fischereipachtverträge enden am 31.12.2034. Der Pachtzins beträgt entsprechend der Entgeltverordnung der Stadt Neustadt in Sachsen vom 17.12.2014, zuletzt geändert am 15.12.2021, für die Nutzung von Fließgewässern, nach dem Fischereirecht zur gewerblichen Nutzung verpachtet, 45,00 EUR/ha/Jahr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 % ab dem 01.01.2023.
SR-22-285
Haushalterische Einordnung der Schadensbeseitigungsmaßnahmen "Starkregenereignis Juli 2021"
Der Stadtrat beschließt die haushalterische Einordnung der Maßnahmen nach der Richtlinie RL SHB-2021 entsprechend dem bestätigten endgültigem Wiederaufbauplan der Stadt Neustadt in Sachsen vom 15.06.2022.
| Bestätigte Schadenshöhe | 830.177,71 EUR |
| zuzüglich ca. 10 % Kostenerhöhungen | 914.000,00 EUR |
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| 6 bestätigte und realisierbare Maßnahmen | |
| mit einer bestätigten Schadenshöhe von | 501.177,71 EUR |
| zuzüglich ca. 10 % Kostenerhöhungen | 552.000,00 EUR |
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| 5 bestätigte Maßnahmen, die gegenwärtig kostenseitig nicht eingeordnet werden können | |
| mit einer bestätigten Schadenshöhe von | 329.000,00 EUR |
| zuzüglich ca. 10 % Kostenerhöhungen | 362.000,00 EUR |
| anteiligen Planungskosten in Höhe | |
| von 15 % | 54.300,00 EUR |
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für die aufgeführten Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung.
SR-22-286
Einziehung von Straßen im Gebietsbereich der Stadt Neustadt in Sachsen entsprechend dem § 8 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG)
Der Stadtrat beschließt die Einziehung der folgenden Straßen in der Straßenklasse „Ortsstraße“:
| - | Bischofswerdaer Straße (Am Stadel), Gemarkung Oberottendorf |
| - | Bischofswerdaer Straße (Gängel), Gemarkung Niederottendorf |
Der Beschluss ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und öffentlich für die Dauer von 3 Monaten zur Einsicht auszulegen. Die Einziehung der Ortsstraße und der beschränkt-öffentlichen Wege ist durch den Bürgermeister im Bestandsverzeichnis der jeweiligen Straßenklassen zu verfügen.
SR-22-289
Widmung von Straßen im Gebietsbereich der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat beschließt die Widmung der folgenden Straßen in der Straßenklasse „Ortsstraße“:
| - | Oberdorfstraße (Erweiterung), Gemarkung Rückersdorf |
| - | Niedergraben (Erweiterung), Gemarkung Neustadt |
Der Beschluss ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und öffentlich für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen. Die Eintragung der Straßen in das Bestandsverzeichnis dieser Straßenklasse ist durch den Bürgermeister zu verfügen.