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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 1/2024
Amtliches
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Erinnerung für Antrag Kinder- und Jugendzuschuss

In der Richtlinie über die Gewährung freiwilliger Zuwendungen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vom 22.11.2012 ist festgelegt, dass Vereine, die den o. g. Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, jährlich zum 10.01. das Bestandsverzeichnis mit gesonderter Ausweisung der Kinder und Jugendlichen und deren aktuellen Angaben zu Hauptwohnsitz und Geburtsdatum bei der Stadtverwaltung abgeben müssen.

Gleiches gilt auch für alle anderen Punkte der Richtlinie, die auf der Homepage der Stadt Neustadt unter www.neustadt-sachsen.de unter der Rubrik Vereine veröffentlicht ist.

Wir möchten Sie nochmals erinnern, Ihre Anträge umgehend, spätestens bis zum 19.01.2024, einzureichen.

Bitte senden Sie die Unterlagen an die Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, Informationen und Rückfragen unter der Telefonnummer 03596 569246 oder per E-Mail unter sport.vereine@neustadt-sachsen.de.

Sachgebiet Kultur und Vereine