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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 1/2025
Amtliches
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Stadtrat

In der 6. Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst

SR-24-041

Festlegung des Wahltages der Bürgermeisterwahl sowie Festlegung des Tages für einen eventuell notwendigen 2. Wahlgang in der Stadt Neustadt in Sachsen

Der Stadtrat beschließt, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neustadt in Sachsen nach § 50 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 39 Kommunalwahlgesetz (KomWG) am Sonntag, dem 18. Mai 2025 durchzuführen. Als Wahltermin für den etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl der Stadt Neustadt in Sachsen nach § 44 a Absatz 1 und § 39 KomWG wird Sonntag, der 15. Juni 2025 festgelegt.

SR-24-040

Wahl des Gemeindewahlausschusses der Stadt Neustadt in Sachsen für die Durchführung der Bürgermeisterwahl am 18. Mai 2025

Der Stadtrat wählt gemäß §§ 38, 9 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) für die Durchführung der Bürgermeisterwahl am 18. Mai 2025 sowie für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang am 15. Juni 2025 folgende Bürger/innen und Stadtbedienstete in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Neustadt in Sachsen:

Vorsitzende

Stellvertreterin

Anja Schneider

Anja Rothe

(Stadtbedienstete)

(Stadtbedienstete)

1. Beisitzerin

Stellvertreterin

Dr. Silke Benusch

Sarina Mann

(Bürgerin)

(Stadtbedienstete)

2. Beisitzerin

Stellvertreter

Martina Herrmann

Holger Kirst

(Bürgerin)

(Stadtbediensteter)

3. Beisitzer

Stellvertreter

Arnd Ulbrich

Joachim Mamat

(Bürger)

(Bürger)

SR-24-038

Antrag der AfD-Fraktion zum Bestattungswald

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt, das Thema Bestattungswald endgültig ad acta zu legen.