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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 10/2023
Amtliches
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Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern,

die Schulanmeldungen für die Kinder aus Neustadt in Sachsen und seinen Ortsteilen finden in den Neustädter Grundschulen an folgenden Tagen statt:

Grundschule Oberottendorf

Bischofswerdaer Straße 276, Tel.: 03596 550020

www.gs-oberottendorf.de

(Sekretariat ist besetzt von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr)

Montag

21. August 2023

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

24. August 2023

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Montag

28. August 2023

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Julius-Mißbach-Grundschule

Bischofswerdaer Straße 15, Tel.: 03596 602025

www.julius-missbach-grundschule.de

(Sekretariat ist besetzt von Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

Dienstag

29. August 2023

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag

31. August 2023

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag

5. September 2023

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag

7. September 2023

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie online über den jeweiligen QR-Code mit der Schule, in der Sie Ihr Kind anmelden wollen, einen Termin. Außerdem finden Sie den Link für die Terminbuchung auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Für das Schuljahr 2024/2025 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden durch die Eltern anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

Zur Anmeldung müssen, falls das gemeinsame Sorgerecht besteht, beide Sorgeberechtigten (bei Verhinderung eines Sorgeberechtigten ist eine Vollmacht mitzubringen) und das zukünftige Schulkind erscheinen. Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie.

Gemäß dem Masernschutzgesetz besteht bei der Schulanmeldung die Pflicht zum Nachweis, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern beim Kind bestehen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage:

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einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder

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eines ärztlichen Zeugnisses, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. das Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder

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einer Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass der Nachweis bereits erbracht wurde.

Achtung!

Beide Grundschulen bilden einen gemeinsamen Schulbezirk. Sie melden Ihr Kind an Ihrer Wunschschule an. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Aufnahme an dieser Schule.

Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen