Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden. Für die im Jahr 2023 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Gemeinden Struppen und Reinhardtsdorf-Schöna sowie der Städte Pirna, Königstein, Wehlen und Bad Schandau hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro MEP Plan GmbH Naturschutz, Forst- & Umweltplanung mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.
Im Bereich der Städte Sebnitz, Neustadt in Sachsen sowie Stolpen sind eigene Mitarbeiter des Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat Naturschutz im Wald für die Kartierung verantwortlich.
Die Mitarbeiter des Büros sowie von Sachsenforst werden die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von Juni bis September 2023 begehen.
Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.
Im Forstbezirk kann Ihnen der Sachbearbeiter für Waldökologie und Naturschutz Auskunft darüber erteilen, ob ihr Flurstück von den Begehungen berührt ist. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:
Sachbearbeiter Waldökologie und Naturschutz Kai Noritzsch, Tel. 03596 585710, E-Mail: neustadt.poststelle@smekul.sachsen.de.