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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 10/2024
Amtliches
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Bekanntmachung

Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12. Juli 2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba, An der Talsperre 1, 01816 Bad Gottleuba - Berggießhübel

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba als Unterhaltungslastpflichtige der Polenz (Gewässer I. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Es erfolgt eine Bestandaufnahme der Gehölze sowie gleichzeitig die Gehölzkontrolle zur Verkehrssicherungspflicht auf den Flurstücken der Landestalsperrenverwaltung am Gewässerprofil der Polenz. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Gewässer, von der Ortslage Polenz bis zur Mündung in den Lachsbach, in Porschdorf. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt voraussichtlich im Mai bis Oktober 2024.

Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen. Bei Fragen richten Sie diese bitte direkt an die Flussmeisterei Gottleuba unter der Telefonnummer 035023 5272440.

Gottleuba, 2. Mai 2024

Seidel
stellv. Flussmeister
Flussmeisterei Gottleuba