Liebe Eltern,
die Schulanmeldungen für die Kinder aus Neustadt in Sachsen und seinen Ortsteilen finden in den Neustädter Grundschulen an folgenden Tagen statt:
Bischofswerdaer Straße 276
Tel.: 03596 550020
http://www.gs-oberottendorf.de
(Sekretariat ist besetzt von Montag bis Freitag,
07:00 bis 11:00 Uhr)
| Dienstag, 1. September 2026 | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch, 2. September 2026 | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Bischofswerdaer Straße 15,
Tel.: 03596 602025
http://www.julius-missbach-grundschule.de
(Sekretariat besetzt von Montag bis Donnerstag,
07:00 bis 13:00 Uhr und
Freitag 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr)
| Montag, 31. August 2026 | 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag, 1. September 2026 | 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag, 8. September 2026 | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie online über den jeweiligen QR-Code mit der Schule, in der Sie Ihr Kind anmelden wollen, einen Termin. Außerdem finden Sie den Link für die Terminbuchung auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Für das Schuljahr 2027/2028 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden durch die Eltern anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Zur Anmeldung müssen, falls das gemeinsame Sorgerecht besteht, beide Sorgeberechtigten (bei Verhinderung eines Sorgeberechtigten ist eine Vollmacht mitzubringen) und das zukünftige Schulkind erscheinen. Vorzulegen sind die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes.
Gemäß dem Maserschutzgesetz besteht bei der Schulanmeldung die Pflicht zum Nachweis, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern beim Kind bestehen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage:
| - | einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder |
| - | eines ärztlichen Zeugnisses, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. das Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder |
| - | einer Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass der Nachweis bereits erbracht wurde. |
Achtung!
Beide Grundschulen bilden einen gemeinsamen Schulbezirk. Sie melden Ihr Kind an Ihrer Wunschschule an. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Aufnahme an dieser Schule.