Titel Logo
Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 10/2026
Amtliches
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

 

Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba, An der Talsperre 1, 01816 Bad Gottleuba - Berggießhübel

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba als Unterhaltungslastpflichtige der Polenz (Gewässer 1. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Es erfolgt die Beseitigung von Neophyten im Gewässerprofil der Polenz.

Die Arbeiten erstrecken sich über die Gemeinde Neustadt in Sachsen, insbesondere den Ortsteil Polenz. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit von der Witterung von Anfang Mai bis Mitte November 2026.

Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen. Bei Fragen richten Sie diese bitte direkt an die Flussmeisterei Gottleuba: 035023 52724-40.

Gottleuba, 29.04.2026

Fabig
Flussmeister Flussmeisterei Gottleuba