des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge über die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge führt gegenwärtig das Planverfahren zum Sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge durch.
Mit Beschluss vom 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2025 (SächsGVBl. S. 350) geändert worden ist, freigegeben (Beschluss-Nr. VV 01/2026).
Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergie-nutzung umfasst das gesamte Gebiet des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, bestehend aus der Landeshauptstadt Dresden sowie den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Mit dem Sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung werden Festlegungen zur Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie in der Planungsregion, für einen geordneten Ausbau der Solarenergienutzung und zum Netzausbau im überregional bedeutsamen Stromnetz getroffen.
In Bezug auf die Windenergie werden im Teilregionalplan konkret Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung sollen Windenergiegebiete nach § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ausgewiesen und die gesetzlichen Vorgaben des § 4a Absatz 1 und 2 SächsLPlG umgesetzt werden. Danach hat jeder Regionale Planungsverband für seine Planungsregion entsprechend § 3 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1 Spalte 1 und 2 des WindBG bis zu den jeweiligen Stichtagen einen prozentualen Anteil seiner Planungsregion, der dem regionalen Teilflächenziel entspricht, in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Das mit dem Sachlichen Teilregionalplan zu erreichende regionale Teilflächenziel besteht darin, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,3 Prozent der Regionsfläche in Form von Vorranggebieten für die Windenergienutzung auszuweisen. Ferner werden Vorranggebiete für die Windenergienutzung gemäß § 28 Abs. 2 ROG zusätzlich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen. Gemäß § 28 Abs. 4 ROG enthält der Teilregionalplan zudem Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen und deren Netzanschluss, um mögliche negative Auswirkungen vorrangiger Vorhaben zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, erheblich zu verringern.
Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu schreiben und zu bewerten sind. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 2 SächsLPlG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Entwurfs des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergie-nutzung auf die Schutzgüter des § 8 Abs. 1 ROG beschrieben und bewertet und die Verträglichkeit des Entwurfs mit den in § 2 Abs. 2 SächsLPlG genannten Erhaltungszielen geprüft.
Auf Grund der Grenzlage der Planungsregion zur Tschechischen Republik erfolgt gemäß § 9 Absatz 4 ROG auch eine Beteiligung dieses Nachbarstaates.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG und nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht gegeben.
| Dazu werden veröffentlicht: | ||
| - | der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung mit seinen | |
| Festlegungen und der Festlegungskarte im Maßstab 1 : 100 000, | ||
| - | die zugehörige Begründung inklusive Erläuterungskarten und Anlagen | |
| - | Anlage 1 - Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie, | |
| - | Anlage 2 - Flächenbilanzen Suchräume, Windpotenzialflächen und Vorranggebiete, | |
| - | Anlage 3 - Datenblätter zu den Vorranggebieten Windenergienutzung | |
| - | Anlage 4 zum Planentwurf - Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie | |
| - | der Umweltbericht mit seinen Anhängen | |
| - | Anhang I Prüfsteckbriefe, | |
| - | Anhang II Natura 2000 Prüfung, | |
| - | Anhang III Artenschutzprüfung, | |
| - | Anhang IV Maßnahmenkatalog. | |
| Neben den vorgenannten Unterlagen werden folgende weitere nach Einschätzung der planaufstellenden Stelle zweckdienliche Unterlagen veröffentlicht: | ||
| - | Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten - Entwicklung und Anwendung einer Methodik zur Ermittlung der Raumempfindlichkeit von Landschaftsschutzgebieten in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge gegenüber raumbedeutsamen Windenergieanlagen als Grundlage für eine Integration in ein Planungskonzept für Windenergiegebiete nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz | |
| Herausgeber/Jahr: Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung, TU Dresden im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge/2024 | ||
| - | Protokoll über das Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG und das Scopingverfahren zur Umweltprüfung nach § 8 Abs. 1 ROG zum Eckpunktepapier und den Scopingunterlagen des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung | |
| Herausgeber/Jahr: Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge/2024 | ||
| - | Abschlussbericht zum Werkvertrag 62-Z701/23 Flächenermittlung nach Windenergieflächenbedarfsgesetz - Erarbeitung artenschutzfachlicher Grundlagen für die Regionalplanung in Sachsen | |
| Herausgeber/Jahr: Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V. & hochfrequent - Meisel & Roßner GbR im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie/2024 | ||
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 6 Abs. 2 SächsLPlG werden der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie den vorgenannten zweckdienlichen Unterlagen
vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung
veröffentlicht.
In dem vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung oder per E-Mail an beteiligung@rpv-oeoe.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.
Stellungnahmen können im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich (Postanschrift: Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul) oder während der Zeiten zur Einsicht in den unten genannten Dienststellen mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende auch analoge Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den nachfolgend angegebenen Dienststellen und zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht (außer an Feiertagen) öffentlich ausgelegt:
| - | in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Nebenstelle Olbrichtplatz, Raum 213 |
| (Raumordnungskataster, Zugang über Klingeltaste PFORTE), Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden | |
| Montag bis Donnerstag | |
| 08:00 bis 11:00 Uhr, 12:30 bis 14:00 Uhr | |
| Freitag 08:30 bis 11:00 Uhr | |
| (zusätzliche Termine nach telefonischer Vereinbarung: Tel.: 0351 825-3422 oder -3400) | |
| - | in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes |
| Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Meißner Straße 151a (Eingang Richard-Wagner-Straße, | |
| Zugang über Klingeltaste Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge), | |
| 01445 Radebeul | |
| Montag, Mittwoch | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr | |
| Dienstag, Donnerstag | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr | |
| Freitag | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr | |
| - | in der Landeshauptstadt Dresden, im Kundenzentrum des Stadtforums Dresden, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden |
| Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 18:00 Uhr | |
| Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| - | im Landkreis Meißen, Landratsamt Meißen, Außenstelle Großenhain, Sekretariat des Kreisentwicklungsamtes, Büro 2.61, Dienstgebäude Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
| Montag | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr | |
| Dienstag | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr | |
| Mittwoch | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr | |
| Donnerstag | |
| 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr | |
| - | im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt Pirna, Büro EF.2.24, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna) |
| Montag | |
| 08:00 bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag, Donnerstag | |
| 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Freitag | |
| 08:00 bis 12:00 Uhr. |
Hinweise zum Datenschutz:
Die Abgabe und Auswertung von Stellungnahmen erfordern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies erfolgt nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) in dem Umfang, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens notwendig ist. Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO. Die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung bilden Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 9 ROG i. V. m. § 6 SächsLPlG. Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Internetseite unter https://rpv-elbtalosterz.de/datenschutzerklaerung.
Bei Nutzung des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung‚ Beteiligungsportal“, die unter
https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5242 abgerufen werden können.
Radebeul, 10. April 2026