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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 10/2026
Amtliches
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Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren

zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG)

Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Beschluss VV 01/2026 den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frei gegeben.

Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI. 1 S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen wird

vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026

im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung veröffentlicht.

Gleichzeitig liegen die Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, den Landkreisen im Plangebiet, bei der Landeshauptstadt Dresden und in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes zur kostenlosen Einsicht für jedermann öffentlich aus (s. auch nachfolgend veröffentlichte Bekanntmachung).

Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht bis zum 6. Juli 2026 Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sollen elektronisch über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. https://buergerbeteiliqung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung übermittelt werden.

Um ausdrückliche Nutzung dieser Online-Beteiligungsmöglichkeit wird gebeten. Darüber hinaus können Sie Ihre Stellungnahme aber auch per E-Mail an beteiliqung@rpv-oeoe.de oder postalisch an die Adresse

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Verbandsgeschäftsstelle

Meißner Straße 151a

01445 Radebeul

übersenden. Sofern Sie für die Übersendung der Stellungnahme auf dem herkömmlichen Postweg Gebrauch machen, übermitteln Sie uns diese bitte zusätzlich noch elektronisch an die o. g. Mailadresse.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.

Soweit wir von Ihnen bis zum 6. Juli 2026 keine Stellungnahme erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf haben bzw. Ihre Belange durch den Teilregionalplanentwurf nicht berührt werden.

Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Zugleich möchten wir darüber informieren, dass im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens in jedem der beiden zum Plangebiet gehörigen Landkreise sowie in der Landeshauptstadt Dresden öffentliche Informationsveranstaltungen zum aktuellen Teilregionalplanverfahren und den Planinhalten stattfinden werden. Diese Veranstaltungen können zum Einholen näherer Informationen und zur Beantwortung von auftretenden Fragen genutzt werden.

Die Veranstaltungen findet in Neustadt in Sachsen am 26. Mai 2026, 16:30 - 18:00 Uhr und 18:30 - 20:00 Uhr in der Friedrich-Schiller-Oberschule, Rosa-Luxemburg-Straße 11, 01844 Neustadt in Sachsen, statt (siehe Anzeiger Nr. 9 vom 30. April 2026).

Für Fragen zum Beteiligungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes unter post@rpv-oeoe.de oder der Rufnummer 0351 40404701 zur Verfügung.

Ralf Hänsel
Verbandsvorsitzender