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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 11/2023
Amtliches
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Umgang mit anonymen Schreiben an die Stadtverwaltung

In letzter Zeit werden vermehrt anonyme Schreiben an die Stadtverwaltung gerichtet. Die „unbekannten“ Absender beschweren sich in der Regel über vermeintliche Unzulänglichkeiten in der Nachbarschaft ihrer eigenen Anwesen oder ihrer Wohnung. In der Natur der Sache liegt es, dass ein anonymes Schreiben aufgrund des fehlenden Adressaten nicht beantwortet werden kann. Es können weder Rückfragen gestellt, noch Hinweise gegeben werden. Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bestrebt, alle Anliegen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu bearbeiten und für Abhilfe zu sorgen. Da der Absender bei „namenlos“ gehaltenen Beschwerden oder Hinweisen bewusst fehlt, bleiben solche anonym gehaltene Anschreiben grundsätzlich unbeachtet und werden auch nicht bearbeitet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf Wunsch wird ein Name bei Informationen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Gerne bietet die Stadtverwaltung auch vertrauliche Gesprächstermine an. Dann lässt sich zumindest klären, ob ein Sachverhalt in die gemeindliche Zuständigkeit fällt oder ob beispielsweise das Landratsamt, die Landesdirektion oder andere Behörden die richtigen Ansprechpartner sind. Wer ein ernsthaftes Interesse an der Klärung eines Anliegens hat, sollte daher keinen anonymen Brief an Behörden senden.

Ordnungsamt