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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 11/2023
Amtliches
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Bekanntmachung der Stadt Neustadt in Sachsen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 "Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 20.04.2023.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

12.06.2023 bis 14.07.2023

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags  —  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags  —  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags  —  09:00 - 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz (Teil C), Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 20.04.2023 - mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan

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Emissionskontingentierung Bericht Nr. 22-4809/01, cdf Schallschutz, Dipl.-Ing. D. Friedemann, Alte Dresdner Straße 54, 01108 Dresden vom 11.04.2023 (Anlage 2 der Begründung, Teil B2) - Im Gutachten wird die Verträglichkeit des Gewerbegebietes und die sich daraus ergebenden Festsetzungen von flächenbezogenen Schallleistungspegeln nachgewiesen.

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Fachbeitrag Artenschutzkontrolle - Erfassung Amphibien, Reptilien, Vögel und Fledermäuse, Büro Uwe-Jens Bartling, Naturkundliche Gutachten und Naturschutzmaßnahmen, Schmiedestraße 29, 01796 Pirna vom 12.02.2023 (Anlage 2 des Umweltberichtes, Teil C) - mit der Erfassung der verschiedenen Arten, der Darstellung der Betroffenheit sowie der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz und Ausgleich von Brutplätzen

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Fachbeitrag Baugrund- und Altlastenuntersuchung, IFG-Projekt-Nr. I-161-11-22, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 28.02.2023 (Anlage 3 des Umweltberichtes, Teil C) – Der Fachbeitrag Baugrund- und Altlastenuntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Formulierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes, der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit Altlasten sowie der Sicherstellung einer gefahrlosen Nachnutzung des Gewerbegebietes.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 25.05.2023

Peter Mühle

Bürgermeister