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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 11/2023
Amtliches
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Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Neustadt in Sachsen bestätigt

Der am 19. April 2023 beschlossene Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 wurde der Kommunalaufsicht zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit übergeben. Die Haushaltssatzung 2023/ 2024 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Neustadt in Sachsen sowie die Wirtschaftspläne 2023 und 2024 der Eigenbetriebe am 22. Mai 2023 bestätigt/genehmigt. Damit ist die Arbeitsgrundlage gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht nachfolgend.

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 sowie für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Neustadt in Sachsen für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024

I. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in seiner Sitzung am 19. April 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im ERGEBNISHAUSHALT

2023

2024

mit dem

in EUR

in EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf

22.988.182

23.538.241

Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen auf

24.153.426

24.824.095

Saldo aus den ordentlichen

Erträgen und Aufwendungen

(ordentliches Ergebnis) auf

-1.165.244

-1.285.854

Gesamtbetrag der außerordentlichen

Erträge auf

0

0

Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen auf

0

0

Saldo aus den außerordentlichen

Erträgen und Aufwendungen

(Sonderergebnis) auf

0

0

Gesamtergebnis

-1.165.244

-1.285.854

Betrag der veranschlagten Ab-

deckung von Fehlbeträgen des

ordentlichen Ergebnisses aus

Vorjahren auf

0

0

Betrag der veranschlagten Ab-

deckung von Fehlbeträgen des Sonder-

ergebnisses aus Vorjahren auf

0

0

Betrag der Verrechnung eines Fehl-

betrages im ordentlichen Ergebnis

mit dem Basiskapital gemäß § 72

Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

953.346

872.248

Betrag der Verrechnung eines

Fehlbetrages im Sonderergebnis

mit dem Basiskapital gemäß § 72

Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

0

0

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-211.898

-413.606

im FINANZHAUSHALT mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

21.010.166

21.651.362

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

21.255.357

22.070.904

Zahlungsmittelüberschuss oder

-bedarf aus laufender Verwaltungs-

tätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge

der Ein- und Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf

-245.191

-419.542

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

2.824.700

1.046.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

5.550.130

2.548.705

Saldo der Einzahlungen und

Auszahlungen aus Investitions-

tätigkeit auf

-2.725.430

-1.501.805

Finanzierungsmittelüberschuss

oder -fehlbetrag als Saldo aus dem

Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag

aus laufender Verwaltungstätigkeit und

dem Saldo der Gesamtbeträge der

Einzahlungen und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-2.970.621

-1.921.347

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.973.800

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.123.700

244.000

Saldo der Einzahlungen und

Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit auf

850.100

-244.000

Veränderung des Bestandes an

Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

auf

-2.120.521

-2.165.347

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf

1.054.500

0

festgesetzt. Die Kreditaufnahme dient ausschließlich der Umsetzung der Pflichtaufgabe „Umbau Feuerwehrgerätehaus Krumhermsdorf“.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen

Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre

mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

wird auf

1.728.700

5.323.200

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite,

der zur rechtzeitigen Leistung von

Auszahlungen in Anspruch ge-

nommen werden darf, wird auf

2.500.000

2.500.000

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaft-

lichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 v.H.

320 v.H.

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

420 v.H.

420 v.H.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

400 v.H.

der Steuermessbeträge.

- nachrichtlich -

II. Festsetzung der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes „Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen“ für die Jahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 74 in Verbindung mit dem § 91 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie dem § 16 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in der Sitzung am 19. April 2023 die Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen“ für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 beschlossen:

Abschnitt A

§ 1

Es betragen im Wirtschaftsjahr 2023:

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

1.834.698 EUR

die Aufwendungen

2.071.264 EUR

der Jahresverlust

236.566 EUR

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender

Geschäftstätigkeit

177.549 EUR

der Cashflow aus der

Investitionstätigkeit

-728.500 EUR

der Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit

156.773 EUR

§ 2

Es werden im Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag

der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

260.000 EUR

Abschnitt B

§ 1

Es betragen im Wirtschaftsjahr 2024:

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

2.098.306 EUR

die Aufwendungen

2.085.657 EUR

der Jahresgewinn

12.649 EUR

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender

Geschäftstätigkeit

429.366 EUR

der Cashflow

aus der Investitionstätigkeit

-223.000 EUR

der Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit

11.913 EUR

§ 2

Es werden im Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

262.000 EUR

- nachrichtlich -

III. Feststellung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudewirtschaft der Stadt Neustadt in Sachsen für die Jahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 74 in Verbindung mit § 91 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Sachsen sowie dem § 16 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen hat der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in seiner Sitzung am 22. März 2023 die Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb „Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Neustadt in Sachsen“ für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 beschlossen:

Abschnitt A

§ 1

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

305.030 EUR

die Aufwendungen

304.482 EUR

der Jahresgewinn

548 EUR

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender

Geschäftstätigkeit

111.190 EUR

der Cashflow

aus der Investitionstätigkeit

0 EUR

der Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit

-446.055 EUR

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

43.000 EUR

Abschnitt B

§ 1

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen:

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

305.030 EUR

die Aufwendungen

290.660 EUR

der Jahresgewinn

14.370 EUR

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender

Geschäftstätigkeit

111.190 EUR

der Cashflow

aus der Investitionstätigkeit

0 EUR

der Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit

-91.791 EUR

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

40.000 EUR

Neustadt in Sachsen, 1. Juni 2023

Peter Mühle
Bürgermeister

Die Bekanntmachungen erfolgen aufgrund des § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen mit dem Hinweis, dass der Doppelhaushalt 2023 und 2024 der Stadt Neustadt in Sachsen und die Wirtschaftspläne 2023 und 2024 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserentsorgung Neustadt in Sachsen“ und „Wohnungs- und Gebäudewirtschaft Neustadt in Sachsen“ in der Zeit

von Montag, dem 5. Juni 2023 bis einschließlich Montag, den 12. Juni 2023,

während der üblichen Dienststunden im Rathaus Neustadt in Sachsen, Zimmer 15, ausliegen bzw. zusätzlich elektronisch unter www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php eingesehen werden können.

Hinweis nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Informationen zum Doppelhaushalt 2023/2024

Die Stadt Neustadt in Sachsen arbeitet seit 2012 nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde erneut ein Doppelhaushalt erarbeitet. Der Haushaltsentwurf lag zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Es erfolgte keine Einsichtnahme in den Doppelhaushalt. Einwendungen gegen den Entwurf wurden ebenfalls keine erhoben. Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 19. April 2023 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und damit den finanziellen Rahmen für die beiden Jahre mehrheitlich beschlossen (SR-23-300).

Die Haushaltssatzung lag ab dem 21. April 2023 zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vor.

Eine Genehmigung war erforderlich, da der Haushaltsplan eine Kreditaufnahme für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses Krumhermsdorf in Höhe von 1.054,5 TEUR im Jahr 2023 enthält.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung erfolgte mit Bescheid vom 22. Mai 2023 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Mit Abschluss der vorstehenden öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung tritt die Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen rückwirkend mit Beginn des Haushaltsjahres 2023 in Kraft und gilt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.

Mit dem vorliegenden Haushalt wird der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erfüllt.

Für die laufenden Geschäfte der Verwaltung stehen in den Jahren 2023 und 2024 folgende Mittel zur Verfügung:

2023

2024

TEUR

TEUR

Einzahlungen

21.010,2

21.651,4

Auszahlungen

21.255,4

22.070,9

Zahlungsmittelbedarf

- 245,2

- 419,5

Die Auszahlungen stehen für folgende Bereiche zur Verfügung:

Auszahlungen lfd. Verwaltung

2023

2024

TEUR

TEUR

Innere Verwaltung

4.958,9

5.151,8

Sicherheit und Ordnung/Brandschutz

1.158,5

1.211,1

Schulträgeraufgaben

849,7

881,8

Kultur- und Heimatpflege

385,7

405,7

Kindertagesstätten/Jugendarbeit/

Soziales

5.632,7

5.915,5

Sportstätten und Bäder

899,9

883,4

Planung und Entwicklung

205,9

208,9

Gemeindestraßen

826,1

740,3

Natur- und Landschaftspflege

267,8

256,4

Wirtschaft und Tourismus

239,2

308,7

Allgemeine Finanzwirtschaft

(Kreisumlage, Zinsen,

Gewerbesteuerumlage)

5.831,0

6.107,3

Die Auszahlung nach Konten ergibt folgendes Bild:

Circa ein Drittel der Auszahlungen im Jahr 2023 (7,3 Mio. EUR) und 2024 (7,7 Mio. EUR) werden für Personalauszahlungen notwendig. Davon entfallen durchschnittlich 30 % für das Personal der eigenen Kindertageseinrichtungen (Schulhorte Neustadt und Oberottendorf, Kindergarten Berthelsdorf).

Für die Auszahlung von Sach- und Dienstleistungen werden ca. 4,0 Mio. EUR sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 benötigt. Hierunter gehören vor allem Auszahlungen für Mieten und Pachten, Bewirtschaftungskosten der Gebäude und Grundstücke (Strom, Heizung, Gas, Wasser, Müll, Reinigung), Versicherungen, Fahrzeugunterhaltung, Ausbildungs- und Reisekosten, Veranstaltungen und Partnerschaften, Lehr- und Lernmittel der Schulen, Instandhaltungen sowie Studien und Planungsleistungen. Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind geprägt vom Einfluss der in 2022 begonnenen Energiekrise und den damit verbundenen wesentlich höheren Auszahlungen für Strom/Gas und allen in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den städtischen Gebäuden und Grundstücken stehen ca. 1,3 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung.

ausgewählte Bereiche der

2023

2024

Instandhaltungsmaßnahmen

TEUR

TEUR

Brandschutz/Feuerwehren/

Katastrophenschutz

126,6

102,3

Schulgebäude

174,5

120,5

Gemeindestraßen und

Straßenbeleuchtung

428,9

437,9

Staatsstraßen

67,5

22,5

Öffentliche Gewässer und

wasserbauliche Anlagen

108,0

108,0

Stadtwald

49,5

51,3

Stadthalle

49,5

108,0

Sportanlagen

113,3

99,1

Grün- und Parkanlagen

62,6

72,9

Den größten Anteil an den Auszahlungen nehmen die Zuweisungen und Zuschüsse ein. Hierfür werden im Jahr 2023 ca. 9,2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, im Jahr 2024 ca. 9,6 Mio. EUR. Allein 5,4 Mio. EUR im Jahr 2023 und 5,6 Mio. EUR im Jahr 2024 sind für die Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufzubringen. Für die Gewerbesteuerumlage sind pro Jahr ca. 400 TEUR zu zahlen.

Rund 3,0 Mio. EUR werden sowohl 2023 als auch 2024 den Freien Trägern der Kindereinrichtungen als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Ca. 400 TEUR im Jahr 2023 und ca. 600 TEUR im Jahr 2024 stehen zur Unterstützung von Vereinen in Sport, Kultur und Musik zur Verfügung; des Weiteren zur Unterstützung der Musik- und Volkshochschule, des Mehrgenerationenhauses, für Seniorengruppen und für den Tourismus.

Den Auszahlungen stehen Einzahlungen von 21.010,2 TEUR im Jahr 2023 und 21.651,4 TEUR im Jahr 2024 gegenüber.

Der Hauptanteil der Einzahlungen resultiert aus Steuereinzahlungen und Zuweisungen.

Die wichtigsten Steuereinzahlungen

2023

2024

setzen sich zusammen aus:

TEUR

TEUR

Grundsteuer A und B

1.384,0

1.384,0

Gewerbesteuer

4.580,0

4.740,0

Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer

3.625,3

3.762,7

und der Umsatzsteuer

1.075,2

1.126,8

Vergnügungs-/Hundesteuer

80,5

80,8

Steuereinzahlungen insgesamt

10.745,0

11.094,3

Bei den Zuweisungen handelt

2023

2024

es sich vor allem um:

TEUR

TEUR

allgemeine Schlüsselzuweisungen

4.947,2

5.167,4

Zuweisungen/Zuschüsse vom Land

3.204,6

3.251,6

Zuweisungen/Zuschüsse vom Bund

93,0

94,0

Weitere Einzahlungen sind unterstellt bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) in Höhe von 639,5 TEUR im Jahr 2023 und 643,7 TEUR im Jahr 2024.

Bei den privatrechtlichen Entgelten, z.B. Mieteinzahlungen, Pachten, Verkäufen, sind im Jahr 2023 Einzahlungen von 722,4 TEUR und im Jahr 2024 Einzahlungen von 744,8 TEUR unterstellt.

Einzahlungen aus Konzessionsabgaben, Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Bußgeldern und Zinseinzahlungen sind im Jahr 2023 in Höhe von 642,9 TEUR und im Jahr 2024 in Höhe von 640,1 TEUR unterstellt.

Im gesamten Planungszeitraum sind keine Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer geplant. Trotz der angespannten Situation infolge der Corona-Pandemie und der Energiekrise wird die Vereinsförderung auf dem bisherigen Niveau weitergeführt.

Der Doppelhaushalt 2023/2024 enthält Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 5.550,1 TEUR im Jahr 2023 und 2.548,7 TEUR im Jahr 2024.

2023

2024

Auszahlungen Investitionen

TEUR

TEUR

Baumaßnahmen

4.259,4

1.034,7

Zuführungen zu Kapitalrücklagen

865,5

869,5

Erwerb von beweglichem

Anlagevermögen

185,2

438,5

Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden

35,0

80,0

Zuweisungen u. Zuschüsse

für Investitionen

205,0

126,0

Darunter sind folgende

2023

2024

wesentliche Maßnahmen

TEUR

TEUR

Erwerb Fahrzeuge, Winterdienst-

technik, Anbaugeräte des städtischen

Bauhofes

70,0

150,0

Erwerb MTW in FFW Krumhermsdorf

0,0

70,0

Umbau FFW-Gerätehaus

Krumhermsdorf

1.054,5

39,0

Sanierung Fassade Julius-Mißbach-

Grundschule Neustadt

480,0

30,0

Sanierung Fassade und Türelemente

Grundschule Oberottendorf

0,0

310,0

Mariba Freizeitwelt - Zuführung

zur Kapitalrücklage

500,0

500,0

Biotopsanierung Waldbad Polenz

64,8

0,0

Planung Verwaltungsstandort Markt 23,

Teilrückbau Nebengebäude Markt 23

320,0

120,0

Sanierungszuschuss Markt 11/12

120,0

0,0

Privatsanierungszuschüsse

Nördliche Innenstadt

60,0

100,0

Grünordnungsplan Neustadt West

60,0

0,0

Realisierung Skaterpark Sportforum

0,0

60,5

Rückbau Stellplätze Neustadt West

0,0

45,0

Ausbau Folgenweg 3.,4. BA

390,0

10,0

Ausbau Schwarzbachweg 1.,2. BA

0,0

320,0

Sanierung Brücke Erberstraße/Stadion

282,0

0,0

Sanierung Mühlgraben Berthelsdorf

200,0

0,0

Wachewiese/Renaturierung

Schluckenbach

1.285,0

0,0

Neustadthalle-Zuführung zur

Kapitalrücklage

365,5

369,5

Die Deckung dieser Auszahlungen erfolgt zum größten Teil aus Fördermitteln von allgemeinen und speziellen Förderprogrammen, aus Grundstücksverkäufen und aus der Rückzahlung von ausgereichten Darlehen.

Für den Umbau des FFW-Gerätehauses Krumhermsdorf wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.054,5 TEUR im Jahr 2023 unterstellt.

Für Kredittilgungen stehen 204,4 TEUR im Jahr 2023 zur Verfügung und 244,0 TEUR im Jahr 2024.

Zum 31. Dezember 2023 wird der Kreditstand voraussichtlich 2,5 Mio. EUR betragen und zum 31. Dezember 2024 voraussichtlich auf 2,2 Mio. EUR sinken.

Damit ergibt sich eine Verschuldung pro Einwohner zum Ende des Jahres 2023 in Höhe von 208 EUR und zum Ende des Jahres 2024 von 188 EUR.

Peter Mühle
Bürgermeister