In der 47. Sitzung des Stadtrates am 24. Mai 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-23-312
1. Änderung der Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat den Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Neustadt in Sachsen abgelehnt.
SR-23-315
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Die Annahme einer Einzelspende wird genehmigt.
SR-23-320
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR-18-344 „Antrag der Fraktion Neustädter für Neustadt zur Errichtung eines Bestattungswaldes in Neustadt vom 24. Januar 2018"
Der Stadtrat hat die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR-18-344 „Antrag der Fraktion Neustädter für Neustadt zur Errichtung eines Bestattungswaldes in Neustadt“ abgelehnt.
SR-23-283
Abwägung über die Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen
Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-23-283, Ziffern 2.1.2 bis 2.9 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
SR-23-284
Bestätigung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt in Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), der Begründung (Teil B2) und dem Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 20. April 2023 wird bestätigt. Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 453 der Gemarkung Polenz angepasst. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.
SR-23-318
Haushalterische Fortschreibung der Schadensbeseitigungsmaßnahmen „Starkregenereignis Juli 2021"
Der Stadtrat beschließt die haushalterische Fortschreibung des Beschlusses SR-22-285 zur Einordnung der Maßnahmen nach der Richtlinie RL SHB-2021 entsprechend dem Wiederaufbauplan nach Überprüfungsverfahren März 2023 wie folgt:
Gesamtausgaben in Höhe von — 1.030.431,99 EUR
Gesamteinnahmen in Höhe von — 979.609,70 EUR
Eigenmittel in Höhe von — 50.822,29 EUR
Die bisherige Einordnung im Haushaltsjahr 2022 nach SR-22-285 entfällt.
Das Aussteuern von Mehr- oder Minderbedarfen ist innerhalb des bestätigten Gesamtbudgets möglich. Das heißt, dass Kostenerhöhungen im Rahmen des zur Verfügung gestellten Gesamtbudgets und ggf. zu Lasten anderer noch nicht begonnener Maßnahmen zu berücksichtigen sind. 11 Maßnahmen mit einer bestätigten Höhe von 979.609,70 EUR werden fristgerecht zum 30. Juni 2023 beantragt, um das bestätigte Budget zu sichern. Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für die aufgeführten Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung.
SR-23-319
Abschluss einer gemeinsamen Erklärung der Stadt Neustadt in Sachsen und der Telekom Deutschland GmbH zum geplanten Ausbau der Breitband-Infrastruktur
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die gemeinsame Erklärung der Stadt Neustadt in Sachsen mit der Telekom Deutschland GmbH zum geplanten Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen abzuschließen.