In der 59. Sitzung des Stadtrates am 15. Mai 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-24-391
Ergänzung zum Beschluss SR-23-355 zur Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der „Dunkelgrauen Flecken“ sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Sachsen auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Bürgermeister wird beauftragt, die neue Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Umsetzung eines oder mehrerer kommunenübergreifenden/r Förderprojekte/s des Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Leitung der Landkreisverwaltung für das Gemeindegebiet zu unterzeichnen. Die Richtlinien „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31. März 2023 sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023) vom 22. August 2023 werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
SR-24-392
Vergabe von Leistungen für die Beratung und Betreuung des Städtebaufördergebietes „Neustadt West“
Auf der Grundlage der Aufnahme des Fördergebietes „Neustadt West“ am 28. September 2023 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beschließt der Stadtrat die Vergabe von Berater- und Betreuungsleistungen zur Durchführung der im Gebiet geplanten Maßnahmen. Diese Maßnahmen wurden bereits mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept vom Januar 2022 mit Beschluss des Stadtrates SR-22-227 bestätigt. Die Vergabe der Berater- und Betreuungsleistungen für das Fördergebiet „Neustadt West“ an die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden wird auf der Grundlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides vom 28. September 2023 bestätigt.