In der 11. Sitzung des Stadtrates am 21. Mai 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-25-061
Verkauf von Teilflächen der Flurstücke Nr. 5 und 94/15 der Gemarkung Rugiswalde, das Grundstück Talstraße 62 A im OT Rugiswalde betreffend
Der Stadtrat beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf von Teilflächen der Flurstücke Nr. 5 und 94/15 der Gemarkung Rugiswalde, Grundstück Talstraße 62 A an den Antragsteller einzuleiten sind. Der Verkauf für den Grund und Boden der v. g. Flurstücksteilflächen mit einer Größe von ca. 550 qm einschließlich des aufstehenden Gebäudebestandes des alten Feuerwehrgerätehauses erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Verkehrswertermittlung der Sachverständigen für Wertermittlungen Frau Silke Hallmann vom 15. Februar 2024 mit Stichtag zum 11. Dezember 2023 zu einem Verkehrswert von vorläufig 27.000,00 EUR. Maßgebend für die tatsächliche Größe der zu veräußernden Teilflächen der Flurstücke Nr. 5 und 94/15 der Gemarkung Rugiswalde ist das amtliche Vermessungsergebnis der Katastervermessung. Die Kaufpreisanpassung ist auf Grundlage eines Bodenpreises von 31,00 EUR/qm gemäß dem v. g. Verkehrswertgutachten vorzunehmen. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Die Kosten der erforderlichen Katastervermessung in Höhe von ca. 5.267,41 EUR werden von dem Antragsteller und der Stadt Neustadt in Sachsen je zur Hälfte getragen. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. 1, 2 und 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt. Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwirken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung.
SR-25-063
Vergabe von Bauleistungen für das Vorhaben „Ausbau Schwarzbachweg“, 1. Bauabschnitt in Neustadt in Sachsen, OT Krumhermsdorf
Der Stadtrat beschließt, dass die Vergabe der Bauleistungen für das Vorhaben zum Ausbau des Schwarzbachweges im Ortsteil Krumhermsdorf an die Firma Strabag AG, Gewerbering 7a, 01744 Dippoldiswalde, bestätigt wird. Die Auftragshöhe für die Bauleistung beträgt: 254.296,80 EUR inkl. 19 % MwSt.
SR-25-052-1
Grundsatzbeschluss gegen die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat beschließt im Grundsatz, dass die Stadt Neustadt in Sachsen keine eigenen Flächen als Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung stellt und veräußert.
SR-25-067
Grundsatzbeschluss zur Verfahrensweise bei der Errichtung von weiteren Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Neustadt in Sachsen grundsätzlich alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, um die künftige Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Stadt Neustadt in Sachsen zu verhindern, die nicht dem örtlichen Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt Neustadt in Sachsen entsprechen.