Titel Logo
Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 12/2024
Amtliches
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fördermöglichkeiten

für gewerbliche Mieter bzw. zur Anmietung leerstehender Ladengeschäfte/Einzelhandelsflächen in der Innenstadt

Seit mehr als einem Jahr setzt unsere Stadt Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) für die Entwicklung der Innenstadt ein. Dies geschieht im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Vernetztes Neustadt 2030“, wird vom Stadtmanagement und dem Stadtplanungsamt koordiniert und durch viele einzelne Maßnahmen realisiert.

Nun bereiten wir eine weitere Maßnahme vor, für die Mittel aus dem ZIZ-Programm bereitgestellt werden. Dabei geht es um die Weiter- oder Zwischenvermietung von leerstehenden Ladenflächen. Hier zielt das Förderprogramm darauf ab, diese Flächen durch Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote oder auch gemeinnützige Nutzungen zu belegen und so neue Anziehungspunkte für Besucher der Innenstadt zu schaffen.

Die Regeln des ZIZ-Programms für die Weitervermietung sehen vor, dass die Stadt von einem Eigentümer Flächen für max. 85 % der letzten Nettokaltmiete anmietet und diese dann an einen gewerblichen oder gemeinnützigen Interessenten zu günstigeren Konditionen weitervermietet. „Günstigere Konditionen“ heißt hier, dass die Stadt die „Untermiete“ des neuen Nutzers auf weniger als 85 % der letzten Nettokaltmiete senken kann. Die Dauer des Mietverhältnisses ist bis zum Ende der ZIZ-Gesamtmaßnahme am 31. August 2025 begrenzt. Die genaue Höhe der reduzierten Miete, die ein neuer Nutzer zahlen muss, wird nach Vorliegen des Antrages geprüft. Sie hängt von mehreren Faktoren ab (z. B. Höhe der Nettokaltmiete, Größe der anzumietenden Fläche, Nachfrage von Interessenten nach dieser Förderung).

Bei Fragen können sich Interessenten direkt an das Stadtmanagement (Gisela Förster, Tel. 03596 5096488, stadtmanagement@neustadt-sachsen.de) oder an die Stadtverwaltung (Sylvia Prellwitz, Tel. 03596 569266, sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de) wenden.

Bitte bewerben Sie sich jetzt mit Ihren Ideen. Bei der Entscheidung über die Förderung einer reduzierten Miete für einen Interessenten wird das Vergabegremium für den Verfügungsfonds einbezogen. Dieses Gremium tagt das nächste Mal am 8. August 2024.