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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 12/2024
Amtliches
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Befahren von Feld- oder Radwegen im Gebiet von Neustadt in Sachsen

Die Bestätigung für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten für das Befahren von vom Fahrverkehr gesperrten Feld- oder Radwegen mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“, wird seit 26. Juni 2020 von der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen ausgestellt. Interessenten melden sich dafür zu den bekannten Öffnungszeiten im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Liegenschaften, bei Susan Willkommen oder Hans-Jörg Büttner.

Für das Ausstellen der Bestätigung wird ab dem 1. Juni 2024 durch Inkrafttreten der neuen Gebührenkalkulation eine Bearbeitungsgebühr von 26,47 EUR erhoben und eine Verlängerung gegen eine Gebühr von 10,35 EUR ausgestellt.

Die Ausstellung der Bestätigung erfolgt ab Antragsstellung auf zwei Jahre mit einer möglichen Verlängerung von zwei Jahren.

Die Nutzungsberechtigten müssen wie bisher durch Vorlage eines Grundbuchauszuges, einer entsprechenden vertraglichen Regelung oder Vollmacht ihr Interesse nachweisen.

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen