In der 9. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Juni 2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
VA-25-013
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme einer Sammelspende.