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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 13/2023
Amtliches
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Bekanntmachung

der Betriebskosten des Jahres 2022 der Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen

Nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, der Zusammensetzung und Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

Durch die Verwaltung erfolgte die Kostenermittlung für das Jahr 2022 aller neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen. Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung belaufen sich die Personalkosten aller Kindereinrichtungen im Jahr 2022 auf insgesamt 4.591.914,33 EUR und der Sachkostenanteil auf 1.144.766,72 EUR. Somit entstanden Gesamt-ausgaben in Höhe von 5.736.681,05 EUR für die neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen.

Nachfolgend die Bekanntmachung der ermittelten Betriebskosten der Kindereinrichtungen des Jahres 2022:

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stadt Neustadt in Sachsen für das Jahr 2022

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be-triebskosten (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der er-forderlichen Betriebskosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

* SVJ = Schulvorbereitungsjahr

1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

1.3.2. Aufwendungen je Platz u. Monat (Jahresdurchschnitt)

Krippe 9 h

in EUR

Kindergarten 9 h

in EUR

Hort 6 h

in EUR

Gesamt

209,17

87,15

47,06

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1. Laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. sofern rele-vant der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Neustadt in Sachsen, 07.06.2023

Mühle, Bürgermeister

Elternbeiträge ab 01.09.2023 in den Kindereinrichtungen

Aufgrund der gültigen Elternbeitragssatzung ist jährlich eine Kalkulation der Elternbeiträge auf der Grundlage der bekannt-gemachten Betriebskosten erforderlich. Diese werden zum 01.09. eines jeden Jahres wirksam. Folgende Elternbeiträge wurden auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022 ab 01.09.2023 ermittelt:

in der Kinderkrippe:

22 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 286,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

im Kindergarten:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 152,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

im Hort:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit

79,00 EUR für einen 6-Stunden-Betreuungsplatz

Ein wichtiger Hinweis dazu für die Eltern der Schulanfänger des Schuljahres 2023/2024:

Der Elternbeitrag in den bereits für ihr Kind abgeschlossenen Betreuungsvertrag für den Hortbesuch ab 01.09.2023 wird sich somit ändern, wir bitten um Beachtung.

Für Fragen zu den zu zahlenden Elternbeiträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadt Neustadt in Sachsen, wie auch die Leiterinnen der Einrichtungen zur Verfügung.

Zudem können Sie sich an den Aushängen in den Kinderein-richtungen über die Neuregelungen informieren.

Hauptamt der Stadt Neustadt in Sachsen