Nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, der Zusammensetzung und Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.
Durch die Verwaltung erfolgte die Kostenermittlung für das Jahr 2022 aller neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen. Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung belaufen sich die Personalkosten aller Kindereinrichtungen im Jahr 2022 auf insgesamt 4.591.914,33 EUR und der Sachkostenanteil auf 1.144.766,72 EUR. Somit entstanden Gesamt-ausgaben in Höhe von 5.736.681,05 EUR für die neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen.
Nachfolgend die Bekanntmachung der ermittelten Betriebskosten der Kindereinrichtungen des Jahres 2022:
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h in EUR | Kindergarten 9 h in EUR | Hort 6 h in EUR |
| erforderliche Personalkosten | 979,76 | 408,22 | 250,42 |
| erforderliche Sachkosten | 323,91 | 134,96 | 33,73 |
| erforderliche Personal- und Sachkosten | 1.303,67 | 543,18 | 284,15 |
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be-triebskosten (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der er-forderlichen Betriebskosten für 9 h).
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h in EUR | Kinder- garten 9 h in EUR vor SVJ* | Kinder-garten 9 h in EUR im SVJ* | Hort 6 h in EUR |
| Landeszuschuss | 246,83 | 246,83 | 246,83 | 164,56 |
| Elternbeitrag (ungekürzt) | 255,00 | 134,66 | 134,66 | 76,00 |
| Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) | 801,84 | 161,69 | 161,69 | 43,59 |
* SVJ = Schulvorbereitungsjahr
1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
| Aufwendungen in EUR |
| Abschreibungen | 69.885,84 |
| Zinsen | 0,00 |
| Miete | 3.970,80 |
| Gesamt | 73.856,64 |
1.3.2. Aufwendungen je Platz u. Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h in EUR | Kindergarten 9 h in EUR | Hort 6 h in EUR |
| Gesamt | 209,17 | 87,15 | 47,06 |
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Kindertages-pflege 9 h in EUR |
| Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs.2 Nr.1 SGB VIII) | keine |
| Betrag zur Anerkennung der Förder-leistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschl. seit 01.06.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten |
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| durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) und zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) |
|
| = laufende Geldleistung |
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| freiwillige Angabe: weitere Kosten für die Kindertagespflege (z. B. Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger) |
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| = Kosten Kindertagespflege insg. |
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2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. sofern rele-vant der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Kindertagespflege 9 h in EUR |
| Landeszuschuss | - |
| Elternbeitrag (ungekürzt) |
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| Gemeinde |
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Neustadt in Sachsen, 07.06.2023
Mühle, Bürgermeister
Aufgrund der gültigen Elternbeitragssatzung ist jährlich eine Kalkulation der Elternbeiträge auf der Grundlage der bekannt-gemachten Betriebskosten erforderlich. Diese werden zum 01.09. eines jeden Jahres wirksam. Folgende Elternbeiträge wurden auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022 ab 01.09.2023 ermittelt:
in der Kinderkrippe:
22 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 286,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz
im Kindergarten:
28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 152,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz
im Hort:
28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit
79,00 EUR für einen 6-Stunden-Betreuungsplatz
Ein wichtiger Hinweis dazu für die Eltern der Schulanfänger des Schuljahres 2023/2024:
Der Elternbeitrag in den bereits für ihr Kind abgeschlossenen Betreuungsvertrag für den Hortbesuch ab 01.09.2023 wird sich somit ändern, wir bitten um Beachtung.
Für Fragen zu den zu zahlenden Elternbeiträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadt Neustadt in Sachsen, wie auch die Leiterinnen der Einrichtungen zur Verfügung.
Zudem können Sie sich an den Aushängen in den Kinderein-richtungen über die Neuregelungen informieren.