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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 13/2025
Amtliches
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Informationen zum Doppelhaushalt 2025/2026

Die Stadt Neustadt in Sachsen arbeitet seit 2012 nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen doppelten Buchführung. Für die Jahre 2025 und 2026 wurde erneut ein Doppelhaushalt erarbeitet. Der Haushaltsentwurf lag zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Es erfolgte keine Einsichtnahme in den Entwurf des Doppelhaushaltes. Einwendungen gegen den Entwurf wurden ebenfalls keine erhoben. Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und damit den finanziellen Rahmen für die beiden Jahre mehrheitlich beschlossen (SR-25-055). Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die öffentliche Bekanntmachung des Doppelhaushaltes erfolgte im Amtsblatt Nr. 11/2025 am 30.05.2025. Im Anschluss lag der Haushaltsplan bis zum 10.06.2025 zur Einsichtnahme aus. Mit Abschluss dieses Bekanntmachungsverfahrens trat die Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft und gilt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Mit dem vorliegenden Haushalt wird der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erfüllt.

Für die laufenden Geschäfte der Verwaltung stehen in den Jahren 2025 und 2026 folgende Mittel zur Verfügung:

2025

2026

TEUR

TEUR

Einzahlungen

22.069,0

22.645,2

Auszahlungen

23.273,2

23.621,0

Zahlungsmittelbedarf

- 1.204,2

- 975,8

Die Auszahlungen stehen für folgende Bereiche zur Verfügung:

Auszahlungen lfd. Verwaltung

2025

2026

TEUR

TEUR

Innere Verwaltung

4.926,9

5.011,2

Sicherheit und Ordnung/Brandschutz

1.424,2

1.245,3

Schulträgeraufgaben

943,5

944,9

Kultur- und Heimatpflege

519,7

461,5

Kindertagesstätten/Jugendarbeit/

Soziales

5.965,8

6.245,0

Sportstätten und Bäder

632,2

654,2

Planung und Entwicklung

820,7

607,3

Gemeindestraßen

832,9

833,8

Natur- und Landschaftspflege

272,3

280,1

Wirtschaft und Tourismus

215,9

217,9

Allgemeine Finanzwirtschaft

(Kreisumlage, Zinsen,

Gewerbesteuerumlage)

6.719,1

7.119,8

Circa ein Drittel der Auszahlungen im Jahr 2025 (7,8 Mio. EUR) und 2026 (8,1 Mio. EUR) werden für Personalauszahlungen notwendig. Davon entfallen durchschnittlich 34% für das Personal der eigenen Kindertageseinrichtungen (Schulhorte Neustadt und Oberottendorf, Kindergarten Berthelsdorf).

Für die Auszahlung von Sach- und Dienstleistungen werden ca. 4,3 Mio. EUR im Jahr 2025 und 3,9 Mio. EUR im Jahr 2026 benötigt. Hierunter gehören vor allem Auszahlungen für Mieten und Pachten, Bewirtschaftungskosten der Gebäude und Grundstücke (Strom, Heizung, Gas, Wasser, Müll, Reinigung), Versicherungen, Fahrzeugunterhaltung, Ausbildungs- und Reisekosten, Veranstaltungen und Partnerschaften, Lehr- und Lernmittel der Schulen, Instandhaltungen sowie Studien und Planungsleistungen. Die Haushaltsjahre 2025 und 2026 werden weiterhin von hohen Energiepreisen geprägt sein.

Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den städtischen Gebäuden und Grundstücken stehen ca. 1,3 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung.

ausgewählte Bereiche der

2025

2026

Instandhaltungsmaßnahmen

TEUR

TEUR

Brandschutz/Feuerwehren/

Katastrophenschutz

58,3

53,0

Schulgebäude

96,2

96,2

Gemeindestraßen und

Straßenbeleuchtung

467,5

468,5

Staatsstraßen

54,0

54,0

Öffentliche Gewässer und

wasserbauliche Anlagen

115,0

115,0

Stadtwald

30,6

45,3

Stadthalle

64,3

64,3

Sportanlagen

142,5

135,0

Grün- und Parkanlagen

67,6

65,7

Den größten Anteil an den Auszahlungen nehmen die Zuweisungen und Zuschüsse ein. Hierfür werden im Jahr 2025 ca. 10,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, im Jahr 2026 ca. 10,8 Mio. EUR. Allein 6,0 Mio. EUR im Jahr 2025 und 6,4 Mio. EUR im Jahr 2026 sind für die Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufzubringen. Gewerbesteuerumlage sind 2025 ca. 613 TEUR und 2026 ca. 644 TEUR zu zahlen.

Rund 3,2 Mio. EUR werden 2025 und 3,4 Mio. EUR in 2026 den Freien Trägern der Kindereinrichtungen als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Ca. 370 TEUR im Jahr 2025 und ca. 396 TEUR im Jahr 2026 stehen für weitere Zuschüsse u.a. zur Unterstützung von Vereinen in Sport, Kultur und Musik zur Verfügung; des Weiteren zur Unterstützung der Musik- und Volkshochschule, des Mehrgenerationenhauses, für Seniorengruppen und für den Tourismus.

Den Auszahlungen stehen Einzahlungen von 22.069,0 TEUR im Jahr 2025 und 22.645,2 TEUR im Jahr 2026 gegenüber.

Der Hauptanteil der Einzahlungen resultiert aus Steuereinzahlungen und Zuweisungen.

Die wichtigsten Steuereinzahlungen

2025

2026

setzen sich zusammen aus:

TEUR

TEUR

Grundsteuer A und B

1.404,0

1.404,0

Gewerbesteuer

7.000,0

7.357,0

Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer

3.715,9

3.905,4

und der Umsatzsteuer

1.024,3

1.076,6

Vergnügungs-/Hundesteuer

85,0

85,0

Steuereinzahlungen insgesamt

13.229,2

13.828,0

Bei den Zuweisungen handelt

2025

2026

es sich vor allem um:

TEUR

TEUR

allgemeine Schlüsselzuweisungen

3.258,6

3.451,8

Zuweisungen/Zuschüsse vom Land

3.353,5

3.206,4

Zuweisungen/Zuschüsse vom Bund

37,5

2,3

Weitere Einzahlungen sind unterstellt bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) in Höhe von 730,3 TEUR im Jahr 2025 und 699,1 TEUR im Jahr 2026.

Bei den privatrechtlichen Entgelten, z.B. Mieteinzahlungen, Pachten, Verkäufen, sowie den Kostenerstattungen sind im Jahr 2025 Einzahlungen von 766,5 TEUR und im Jahr 2026 Einzahlungen von 768,8 TEUR unterstellt.

Einzahlungen aus Konzessionsabgaben, Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Bußgeldern und Zinseinzahlungen sind im Jahr 2025 in Höhe von 687,2 TEUR und im Jahr 2026 in Höhe von 682,7 TEUR unterstellt.

Im gesamten Planungszeitraum sind keine Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer geplant. Trotz der angespannten Finanzsituation werden die Vereinsförderungen weitergeführt.

Der Doppelhaushalt 2025/2026 enthält Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 7.069,7 TEUR im Jahr 2025 und 3.945,0 TEUR im Jahr 2026. Darunter sind folgende wesentliche Maßnahmen:

Leerzeile

2025

2026

Auszahlungen Investitionen

TEUR

TEUR

Baumaßnahmen

5.301,5

1.954,7

Zuführungen zu Kapitalrücklagen

742,0

742,0

Erwerb von beweglichem und

immateriellen Anlagevermögen

444,0

861,3

Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden

52,0

37,0

Zuweisungen u. Zuschüsse

für Investitionen

530,2

350,0

Darunter sind Mittel für folgende

2025

2026

wesentliche Maßnahmen

TEUR

TEUR

Gesindehaus – Ausbau Obergeschoss

250,0

0

Erwerb Fahrzeuge, Winterdiensttechnik

Anbaugeräte des Städtischen Bauhofes

120,0

245,0

Erwerb eines Hilfslöschfahrzeuges

Feuerwehr Berthelsdorf

0

450,0

Neugestaltung des Außengeländes der

Julius-Mißbach-Grundschule Neustadt

480,0

0

Sanierung Sanitärräume

Julius-Mißbach-Grundschule

90,0

0

Grundschule Oberottendorf Brandschutz

185,0

0

Neuer Museumsstandort

15,0

240,0

Zuschuss für Kunstrasenplatz

Langburkersdorf

20,0

100,0

Mariba Freizeitwelt - Zuführung

zur Kapitalrücklage

400,0

400,0

Erneuerung Fassade und Fenster

Objekt Markt 24

120,0

0

Privatsanierungszuschüsse

Nördliche Innenstadt

120,0

120,0

Rückbau Baracke Maxim-Gorki-Straße

0

140,0

Neuer Bolzplatz Neustadt West

90,0

0

Ausbau Dorfmitte Rugiswalde

0

320,0

Rückbau Stellplätze Neustadt West

43,5

0

Ausbau Folgenweg 4. BA

220,0

0

Erneuerung Durchlässe an Straßen

85,0

35,0

Erneuerung Brücke Grundschule

Oberottendorf (BER 113)

30,0

260,0

Beginn Erneuerung Wege Kirchpark

0

26,0

Erneuerung Bogenbrücke im

Arthur-Richter-Park

0

160,0

Erneuerung Spielplatz Freibadesee

0

48,0

Hochwasserschutz Mühlgraben/

Lohbach

1.665,0

0

Neustadthalle-Zuführung zur

Kapitalrücklage

342,0

342,0

Die Deckung der Investitionen erfolgt zum größten Teil aus Fördermitteln von allgemeinen und speziellen Förderprogrammen, aus Grundstücksverkäufen und aus der Rückzahlung von ausgereichten Darlehen.

Die Aufnahme von Krediten für Investitionen ist im gesamten Planungszeitraum nicht unterstellt. Für Kredittilgungen sind 204,3 TEUR im Jahr 2025 und 190,9 TEUR im Jahr 2026 erforderlich.

Zum 31. Dezember 2025 wird der Kreditstand voraussichtlich 2,0 Mio. EUR betragen und zum 31.12.2026 voraussichtlich auf 1,8 Mio. EUR sinken.

Damit ergibt sich eine Verschuldung pro Einwohner zum Ende des Jahres 2025 in Höhe von 171 EUR und zum Ende des Jahres 2026 von 154 EUR.

Peter Mühle
Bürgermeister