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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 13/2026
Amtliches
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Geben Sie Ihre Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie noch bis zum 6. Juli 2026 ab

Kartenausschnitt Regionaler Planungsverband (größer sichtbar unter www.neustadt-sachsen.de/windenergie.php)

Der Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen wird bis einschließlich 6. Juli 2026 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht bis zum 6. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können elektronisch über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen übermittelt werden, per E-Mail an beteiligung@rpv-oeoe.de oder postalisch an die Adresse Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Verbandsgeschäftsstelle, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul, übersandt werden.

Vorranggebiete im Teilregionalplan

Um das Ausbauziel von 1,3 % der Fläche unseres Gemeindegebietes zu erreichen, sind zwei Vorranggebiete (VRG) ausgewiesen: VRG 83 - Rückersdorf umfasst das Gebiet am Wachberg bis hin zum Karrenberg mit 115 Hektar. Das VRG 82 - Ottendorf liegt östlich der Ortsteile Oberotten-, Niederotten- und Berthelsdorf mit 24,2 Hektar.

  

Wir appellieren noch einmal an alle Grundstückseigentümer sich im Vorfeld über einen Verkauf oder eine Verpachtung von Flächen genauestens zu informieren.

Hilfe und Informationen

Für alle Fragen zum Teilregionalplan, Hilfe bei der Stellungnahme und auch Beratung der Grundstückseigentümer können Sie jederzeit im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen unter der Tel.-Nr. 03596 569260 oder 266 gern anfragen.

Den Link zum Teilregionalplan einschließlich Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter https://www.neustadt-sachsen.de/windenergie.php oder unter https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.