SR-23-317
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen wählt die Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Neustadt in Sachsen für das Amt der Schöffinnen und Schöffen.
SR-23-325
Entscheidung zum Stadtmuseum
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt:
| 1. | der öffentliche Betrieb des Stadtmuseums Neustadt in Sachsen wird ab dem 1. Oktober 2023 am derzeitigen Standort Malzgasse 7 nicht weitergeführt und zeitweilig in einen Ruhestand überführt. |
| 2. | die Veranstaltungsreihe und die geschichtsorientierte Arbeit des Stadtmuseums werden unabhängig davon weitergeführt. |
| 3. | die vorhandene Sammlung wird nach den wissenschaftlichen Kriterien und den Vorgaben der ICOM bewertet, dokumentiert, fachgerecht verpackt und umgelagert in kommunale Gebäude. |
| 4. | das bestehende Mietverhältnis mit dem Eigentümer des Objektes Malzgasse 7 wird über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht fortgeführt. |
| 5. | der Stadtrat verpflichtet sich, eine Entscheidung zur zukünftigen Ausrichtung des Museums bis zum 31. März 2024 herbeizuführen, entscheidet auf dieser Grundlage für einen neuen Museumsstandort und ordnet beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 die erforderlichen finanziellen Mittel ein. |
| 6. | Ziel ist es, das Museum Neustadt in Sachsen zur 700-Jahr-Feier im Jahr 2033 an seinem neuen Standort zu eröffnen. |
SR-23-321
Übertragung der Reste des Finanzhaushaltes - Investitionen von 2022 nach 2023
Der Stadtrat bestätigt auf der Grundlage des § 21 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910), die zuletzt durch die Verordnung vom 18. März 2022 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, vorab der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022, die bezifferten Haushaltsermächtigungen.
SR-23-322
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für Vorhaben aus dem Haushaltjahr 2023
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für folgende Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2023 unter Beachtung der Haushaltseinordnung und vorliegender Förderzuwendungen:
| 1. | Gewässerunterhaltungsleistungen |
| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
| 2. | Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen und Radverkehrsanlagen |
| Vergabe von Bauleistungen |
| 3. | Staatsstraße S 156, Linksabbiegespur Gewerbegebiet „Am Fuchsberg“ |
| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
| 4. | Ausbau Folgenweg in Berthelsdorf, 3. BA |
| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
| 5. | Ersatzneubau der Brücke NEU 007 über die Polenz im Zuge der Erberstraße |
| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
| 6. | Schulgebäude Langburkersdorf |
| Fassadensanierung (Erweiterungsbau) |
| Vergabe von Bauleistungen |
| 7. | Friedrich-Schiller-Oberschule |
| Vergabe von Lieferleistungen für Ausstattungen im Rahmen des DigitalPakts Schule |
SR-23-323
Vergabe eines Sanierungszuschusses im Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ Neustadt in Sachsen
Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Wohnhaus Goethestraße 8, Flurstück Nr. 439/1 der Gemarkung Neustadt werden mit einem Zuschuss von maximal 35.000,00 EUR bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt die Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung abzuschließen.
SR-23-324
Bestätigung der Aufgabenstellung zur Weiterarbeit am Objekt „Markt 23/24" bis Leistungsphase 4 und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungsleistungen an Motorplan Architekten, Weimar
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt für die Weiterführung der Planungen zur Sanierung und Neuausrichtung des Objektes „Markt 23/24“ die Bestätigung der Aufgabenstellung vom 5. Juni 2023 als Grundlage für die weiteren Planungsschritte bis Leistungsphase 4 nach HOAI und zur Fördermittelbeantragung sowie die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Planungsleistungen an Motorplan Architekten, Weimar.