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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 14/2024
Amtliches
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Aus der Stadtratssitzung im Juni

In der 60. Sitzung des Stadtrates am 12. Juni 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-24-389

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neustadt in Sachsen für das Haushaltsjahr 2021

Entsprechend § 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 geändert worden ist) stellt der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen den Jahresabschluss 2021 der Stadt Neustadt in Sachsen nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit folgendem Ergebnis fest:

In der Ergebnisrechnung mit

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Summe der ordentlichen Erträge von

23.022.532,46 EUR

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Summe der ordentlichen Aufwendungen

von

21.039.539,37 EUR

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einem ordentlichen Jahresergebnis

von

1.982.993,09 EUR

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Summe der außerordentlichen Erträge von

598.589,84 EUR

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Summe der außerordentlichen

Aufwendungen von

1.244.123,06 EUR

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einem Sonderergebnis von

-645.533,22 EUR

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Gesamtergebnis:

1.337.459,87 EUR

Das Sonderergebnis in Höhe von -645.533,22 EUR wird mit dem ordentlichen Ergebnis verrechnet. Das verbleibende Gesamtergebnis als Überschuss in Höhe von 1.337.459,87 EUR wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

In der Finanzrechnung mit

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Zahlungsmittelsaldo aus

laufender Verwaltungstätigkeit von

2.919.631,04 EUR

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Zahlungsmittelsaldo

aus Investitionstätigkeit von

-853.948,64 EUR

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Zahlungsmittelsaldo aus

Finanzierungstätigkeit von

-374.636,59 EUR

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Rückflüsse von Darlehen

269.069,99 EUR

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Saldo aus haushaltsunwirksamen

Vorgängen von

-890,27 EUR

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Veränderung des

Zahlungsmittelbestandes um

1.959.225,53 EUR

In der Vermögensrechnung mit

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einer Bilanzsumme von

128.086.913,10 EUR

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einem Anlagevermögen von

106.772.824,79 EUR

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einem Umlaufvermögen von

21.301.160,66 EUR

darunter dem Bestand an

liquiden Mitteln von

10.645.439,97 EUR

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Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

von

12.927,65 EUR

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einer Kapitalposition von

75.686.654,77 EUR

darunter einem Basiskapital von

64.827.770,94 EUR

und Rücklagen von

10.858.883,83 EUR

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Sonderposten von

39.654.765,20 EUR

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Rückstellungen von

1.167.158,41 EUR

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Verbindlichkeiten von

11.387.448,79 EUR

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Passiven Rechnungsabgrenzungsposten

von

190.885,93 EUR

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Schell & Block GmbH vom 17. Mai 2024 wird zur Kenntnis genommen.

SR-24-390

Übertragung der Reste des Finanzhaushaltes - Investitionen von 2023 nach 2024

Der Stadtrat bestätigt auf der Grundlage des § 21 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910), die zuletzt durch die Verordnung vom 18. März 2022 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, vorab der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, die in den Anlagen zum Beschluss bezifferten Haushaltsermächtigungen.

SR-24-400

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beteiligung und Fördermittelbeantragung zur Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Beteiligung und Fördermittelbeantragung zur Beschaffung von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10 im Rahmen der Landesbeschaffung durch den Freistaat Sachsen.

SR-24-395

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für folgende Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2024 unter Beachtung der Haushaltseinordnung und vorliegender Förderzuwendungen:

1.

Gewässerunterhaltungsleistungen

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

2.

Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen und Radverkehrsanlagen

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

3.

Öffentliche Gewässer - Renaturierung Schluckenbach

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

4.

Stadtumbaugebiet „Neustadt West“ - Erweiterung Skaterpark und Rückbau Stellplätze

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

5.

Grundschule Neustadt - Sanierung Außenbereich

Vergabe von Planungsleistungen

6.

Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ - Markt 23 Teilrückbau Nebengebäude

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

7.

Öffentliche Gewässer - Berthelsdorf Rückhaltebecken Lohe

Vergabe von Planungsleistungen

8.

Neustadthalle - Mängelabstellung Sprinkleranlage und technische Anlagen

9.

Ersatzbeschaffung von Hardware Rathaus

Vergabe von Lieferleistungen für die Beschaffung von Storage und Backupserver

SR-24-396

Abwägung über die Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)" in Neustadt in Sachsen

Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-24-396, Ziffern 2.1 und 12.1 ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch den berührten Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mitzuteilen. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Satzung des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

SR-24-397

Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)" in Neustadt in Sachsen

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen wird in der Fassung vom 19. Januar 2024 mit redaktionellen Ergänzungen zum Verfahren als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2024 mit redaktionellen Ergänzungen zum Verfahren wird gebilligt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes tritt nach § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung in Kraft. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 51 „Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ einschließlich der Begründung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, anzuzeigen.

SR-24-398

Bestätigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 "Erholungsgebiet Waldbad Polenz" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B und der Begründung - Teil C in der Fassung vom 16. April 2024 wird bestätigt. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

SR-24-399

Bestätigung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen 2023/2024

Die Auswertung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024 der Stadt Neustadt in Sachsen und der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in Form des Abwägungsprotokolls, Anlage des Lärmaktionsplanes beschlossen. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen wurden in den Lärmaktionsplan 2023/2024, Stand Mai 2024 eingearbeitet. Der Stadtrat bestätigt die Fortschreibung des „Lärmaktionsplan 2023/2024, Stand Mai 2024“ gemäß der Anlage zum Beschluss als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Neustadt in Sachsen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen zur Lärmminderung aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024, die durch die Stadt Neustadt in Sachsen durchgeführt werden können, in den Haushalt einzuordnen und bevollmächtigt, mit den entsprechenden Beteiligten für die Umsetzung der übrigen Ziele Kontakt aufzunehmen.

SR-24-394

Grundsatzbeschluss über die Bekennung des Stadtrates der Stadt Neustadt in Sachsen zu dem sächsisch-tschechischen INTERREG-Projekt "Borderland Trails"

Der Stadtrat beschließt das Mountainbike-Projekt „Borderland Trails“ weiterhin gemäß des Letter of Intent zwischen den Projektpartnern und Forstverwaltungen vom 23. September 2022 zu unterstützen und die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen finanziellen Mittel in den städtischen Haushalt, beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/2026, einzuordnen.