In der 60. Sitzung des Stadtrates am 12. Juni 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-24-389
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neustadt in Sachsen für das Haushaltsjahr 2021
Entsprechend § 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 geändert worden ist) stellt der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen den Jahresabschluss 2021 der Stadt Neustadt in Sachsen nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit folgendem Ergebnis fest:
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| In der Ergebnisrechnung mit | ||
| - | Summe der ordentlichen Erträge von | 23.022.532,46 EUR |
| - | Summe der ordentlichen Aufwendungen |
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| von | 21.039.539,37 EUR |
| - | einem ordentlichen Jahresergebnis |
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| von | 1.982.993,09 EUR |
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| - | Summe der außerordentlichen Erträge von | 598.589,84 EUR |
| - | Summe der außerordentlichen |
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| Aufwendungen von | 1.244.123,06 EUR |
| - | einem Sonderergebnis von | -645.533,22 EUR |
| - | Gesamtergebnis: | 1.337.459,87 EUR |
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| Das Sonderergebnis in Höhe von -645.533,22 EUR wird mit dem ordentlichen Ergebnis verrechnet. Das verbleibende Gesamtergebnis als Überschuss in Höhe von 1.337.459,87 EUR wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. | ||
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| In der Finanzrechnung mit | ||
| - | Zahlungsmittelsaldo aus |
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| laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.919.631,04 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo |
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| aus Investitionstätigkeit von | -853.948,64 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus |
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| Finanzierungstätigkeit von | -374.636,59 EUR |
| - | Rückflüsse von Darlehen | 269.069,99 EUR |
| - | Saldo aus haushaltsunwirksamen |
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| Vorgängen von | -890,27 EUR |
| - | Veränderung des |
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| Zahlungsmittelbestandes um | 1.959.225,53 EUR |
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| In der Vermögensrechnung mit | ||
| - | einer Bilanzsumme von | 128.086.913,10 EUR |
| - | einem Anlagevermögen von | 106.772.824,79 EUR |
| - | einem Umlaufvermögen von | 21.301.160,66 EUR |
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| darunter dem Bestand an |
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| liquiden Mitteln von | 10.645.439,97 EUR |
| - | Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
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| von | 12.927,65 EUR |
| - | einer Kapitalposition von | 75.686.654,77 EUR |
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| darunter einem Basiskapital von | 64.827.770,94 EUR |
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| und Rücklagen von | 10.858.883,83 EUR |
| - | Sonderposten von | 39.654.765,20 EUR |
| - | Rückstellungen von | 1.167.158,41 EUR |
| - | Verbindlichkeiten von | 11.387.448,79 EUR |
| - | Passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
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| von | 190.885,93 EUR |
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Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Schell & Block GmbH vom 17. Mai 2024 wird zur Kenntnis genommen.
SR-24-390
Übertragung der Reste des Finanzhaushaltes - Investitionen von 2023 nach 2024
Der Stadtrat bestätigt auf der Grundlage des § 21 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910), die zuletzt durch die Verordnung vom 18. März 2022 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, vorab der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, die in den Anlagen zum Beschluss bezifferten Haushaltsermächtigungen.
SR-24-400
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beteiligung und Fördermittelbeantragung zur Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Beteiligung und Fördermittelbeantragung zur Beschaffung von 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10 im Rahmen der Landesbeschaffung durch den Freistaat Sachsen.
SR-24-395
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen für folgende Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2024 unter Beachtung der Haushaltseinordnung und vorliegender Förderzuwendungen:
| 1. | Gewässerunterhaltungsleistungen |
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| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
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| 2. | Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen und Radverkehrsanlagen |
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| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
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| 3. | Öffentliche Gewässer - Renaturierung Schluckenbach |
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| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
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| 4. | Stadtumbaugebiet „Neustadt West“ - Erweiterung Skaterpark und Rückbau Stellplätze |
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| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
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| 5. | Grundschule Neustadt - Sanierung Außenbereich |
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| Vergabe von Planungsleistungen |
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| 6. | Stadtumbaugebiet „Nördliche Innenstadt“ - Markt 23 Teilrückbau Nebengebäude |
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| Vergabe von Planungs- und Bauleistungen |
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| 7. | Öffentliche Gewässer - Berthelsdorf Rückhaltebecken Lohe |
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| Vergabe von Planungsleistungen |
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| 8. | Neustadthalle - Mängelabstellung Sprinkleranlage und technische Anlagen |
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| 9. | Ersatzbeschaffung von Hardware Rathaus |
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| Vergabe von Lieferleistungen für die Beschaffung von Storage und Backupserver |
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SR-24-396
Abwägung über die Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)" in Neustadt in Sachsen
Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-24-396, Ziffern 2.1 und 12.1 ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch den berührten Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mitzuteilen. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Satzung des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
SR-24-397
Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)" in Neustadt in Sachsen
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen wird in der Fassung vom 19. Januar 2024 mit redaktionellen Ergänzungen zum Verfahren als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2024 mit redaktionellen Ergänzungen zum Verfahren wird gebilligt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes tritt nach § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung in Kraft. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 51 „Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ einschließlich der Begründung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, anzuzeigen.
SR-24-398
Bestätigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 "Erholungsgebiet Waldbad Polenz" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B und der Begründung - Teil C in der Fassung vom 16. April 2024 wird bestätigt. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
SR-24-399
Bestätigung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen 2023/2024
Die Auswertung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024 der Stadt Neustadt in Sachsen und der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in Form des Abwägungsprotokolls, Anlage des Lärmaktionsplanes beschlossen. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen wurden in den Lärmaktionsplan 2023/2024, Stand Mai 2024 eingearbeitet. Der Stadtrat bestätigt die Fortschreibung des „Lärmaktionsplan 2023/2024, Stand Mai 2024“ gemäß der Anlage zum Beschluss als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Neustadt in Sachsen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen zur Lärmminderung aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024, die durch die Stadt Neustadt in Sachsen durchgeführt werden können, in den Haushalt einzuordnen und bevollmächtigt, mit den entsprechenden Beteiligten für die Umsetzung der übrigen Ziele Kontakt aufzunehmen.
SR-24-394
Grundsatzbeschluss über die Bekennung des Stadtrates der Stadt Neustadt in Sachsen zu dem sächsisch-tschechischen INTERREG-Projekt "Borderland Trails"
Der Stadtrat beschließt das Mountainbike-Projekt „Borderland Trails“ weiterhin gemäß des Letter of Intent zwischen den Projektpartnern und Forstverwaltungen vom 23. September 2022 zu unterstützen und die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen finanziellen Mittel in den städtischen Haushalt, beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/2026, einzuordnen.