Titel Logo
Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 14/2024
Amtliches
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

der Betriebskosten des Jahres 2023 der Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen

Nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, der Zusammensetzung und Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen. Durch die Verwaltung erfolgte die Kostenermittlung für das Jahr 2023 aller neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen. Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung belaufen sich die Personalkosten aller Kindereinrichtungen im Jahr 2023 auf insgesamt 4.897.212,94 EUR und der Sachkostenanteil auf 1.139.004,94 EUR. Somit entstanden Gesamt-ausgaben in Höhe von 6.036.217,88 EUR für die neun Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen. Nachfolgend die Bekanntmachung der ermittelten Betriebskos-ten der Kindereinrichtungen des Jahres 2023:

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stadt Neustadt in Sachsen für das Jahr 2023

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

* SVJ = Schulvorbereitungsjahr

1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

1.3.2. Aufwendungen je Platz u. Monat

(Jahresdurchschnitt)

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1. Laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. sofern relevant der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Neustadt in Sachsen, 12.06.2024

Mühle, Bürgermeister

Elternbeiträge ab 01.09.2024 in den Kindereinrichtungen

Aufgrund der gültigen Elternbeitragssatzung ist jährlich eine Kalkulation der Elternbeiträge auf der Grundlage der bekannt-gemachten Betriebskosten erforderlich. Diese werden zum 01.09. eines jeden Jahres wirksam. Folgende Elternbeiträge wurden auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2023 ab 01.09.2024 ermittelt:

 — 

in der Kinderkrippe:

22% der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 314,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

 — 

im Kindergarten:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 166,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

 — 

im Hort:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit

86,00 EUR für einen 6-Stunden-Betreuungsplatz

 — 

Ein wichtiger Hinweis dazu für die Eltern der Schulanfänger des Schuljahres 2024/2025:

Der Elternbeitrag in dem bereits für ihr Kind abgeschlossenen Betreuungsvertrag für den Hortbesuch ab 08/2024 wird sich somit ändern, wir bitten um Beachtung.

 — 

Für Fragen zu den zu zahlenden Elternbeiträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadt Neustadt in Sachsen, wie auch die Leiterinnen der Einrichtungen zur Verfügung.

Zudem können Sie sich an den Aushängen in den Kindereinrichtungen über die Neuregelungen informieren.

Hauptamt der Stadt Neustadt in Sachsen