Titel Logo
Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 14/2026
Aus dem Stadtleben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zum Thema Gewässer

Negativbeispiel

Positives Beispiel Dammstraße Langburkersdorfer Bach

Quelle: DWA-Landesverband Sachsen/ Thüringen

Der Gewässerrandstreifen kurz erklärt 

Ein Gewässer ist ständig in Veränderung, wenn es durch die freie Landschaft dahinfließt. Die Flächen direkt am Bach spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Übergangsbereich vom Wasser zum Land ist ökologisch unheimlich wertvoll.

Doch im Ortsbereich gibt es diesen Platz nicht. Der Bach fließt manchmal mitten übers Grundstück. Dann sind auch die Flächen am Ufer betroffen. Ein Komposthaufen kann dort nicht platziert werden, auch eine Garage bekommt keine Baugenehmigung. Doch warum?

Ursache dafür ist der Schutz dieser wichtigen Flächen durch die gesetzlichen Regelungen zum Gewässerrandstreifen. Das Sächsische Wassergesetz regelt im § 24 die Breite des Gewässerrandstreifens mit 10 Meter und innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen mit 5 Meter landseits ab dem Ufer. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie die auch nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können, sind im Gewässerrandstreifen verboten. Zudem dürfen in einer Breite von 5 Meter ab dem Ufer keine Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, auch nicht in Gärten.

Diese gesetzliche Regelung dient zum einen dazu, unsere Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen und deren ökologische Funktion aufrecht zu erhalten, zum anderen aber auch der Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses im Hochwasserfall. Dann können beispielsweise Gartenmöbel oder Komposthaufen fortgeschwemmt werden und erhebliche Schäden an Bauwerken, wie zum Beispiel Durchlässen und Brücken anrichten aber auch das menschliche Wohl gefährden. An Zäunen, welche unrechtmäßig im Gewässerrandstreifen errichteten wurden oder das Gewässer gar queren, können sich fortgeschwemmte Materialien verhängen. Das Überschwemmungsrisiko erhöht sich deutlich. Übrigens haben auch standortgerechte Gehölze (zum Beispiel Nadelgehölze, Kirschlorbeer und Lebensbäume) im Gewässerrandstreifen nichts zu suchen. Quelle: wasser.sachsen.de

 

  

Wie können Anwohner den Gewässerrandstreifen denn nun nutzen? Sie könnten sich zum Beispiel eine kleine Naturoase schaffen. Standortgerechte Gehölze, wie Schwarzerle oder Weide kreieren - ein schattiges Plätzchen am kühlen Bach für heiße Sommertage. Wenn Gräser und Stauden am Ufer nur zweimal im Jahr gemäht werden, entstehen mit Blühstreifen wertvolle Lebensräume für Bienen und Schmetterlinge, die sich wunderbar beobachten lassen.

 

 

Geplante Gewässerpflege im Juli 2026

Die Stadt Neustadt in Sachsen unterhält die öffentlichen Gewässer (mit Ausnahme der Polenz) den gewässerökologischen Zielen folgend und naturschonend. Die Eingriffe sind deswegen auf ein Minimum zu reduzieren. Ab Mitte Juli 2026 werden Gewässerpflegearbeiten in den Ortsteilen Langburkersdorf, Oberottendorf, Niederottendorf, Berthelsdorf sowie in Neustadt in Sachsen erfolgen. Grundsätzlich sind alle Unterhaltungsmaßnahmen möglichst natur- und gewässerschonend durchzuführen (§ 39 Absatz 1 Nummer 4 WHG).

Wir bitten Sie, zu pflegende Gewässerabschnitte dem Städtischen Bauhof unter 03596 502247 zu melden. Auf Grünschnittarbeiten am Gewässer ist danach zu verzichten, um einen weiteren Pflegedurchgang zu vermeiden.

 — 

Jeglicher Gartenabfall, wie Grünschnitt, Rasenmahd und Kompost sind aus dem Gewässerrandstreifen (5 Meter) zu entfernen. Es ist verboten in das Gewässer Fremdstoffe, wie z. B. Kompost, Grünschnitt, Rasenmahd, Fallobst ... zu entsorgen.

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen