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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 14/2026
Amtliches
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Stadtrat

In der 23. Sitzung des Stadtrates am 24. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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SR-26-167

Vergabe der Bauleistungen zur Ertüchtigung des Pumpwerk Berthelsdorfer Straße

Für das Wirtschaftsjahr 2026 sind planmäßige Auszahlungen in Höhe von 410.000 EUR für das Vorhaben Pumpwerk Berthelsdorf im Wirtschaftsplan enthalten. Die Zuschlagserteilung für die Bauleistungen zur Ertüchtigung des Pumpwerk Berthelsdorfer Straße an die Laute Pumpwerksbau GmbH & Co. KG, Alte Dorfstraße 49, 39596 Goldbeck, wird bestätigt. Die Auftragsleistung beträgt 293.023,93 EUR inkl. 19 % MwSt.

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SR-26-158

Gewährung von Zuschüssen an die Musikschule Sächsische Schweiz e. V. für den Standort Berghausstraße 3 a Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2027/2028

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt, der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. einen Mietzuschuss in Höhe von 266,85 EUR pro Monat weiter ab dem 1. Januar 2027 vorerst bis zum 31. Dezember 2028 für die Raumnutzung im Objekt Berghausstraße 3 a in Neustadt in Sachsen zu gewähren. Außerdem wird der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ein pauschaler Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3.000,00 EUR pro Jahr für die Jahre 2027 und 2028 gewährt. Zwischen der Stadt Neustadt in Sachsen und der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. sind die Modalitäten der Bezuschussung in einem Kooperationsvertrag zu vereinbaren.

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SR-26-163

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Vorhaben aus dem Haushaltjahr 2026

Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für folgende Vorhaben aus dem Haushaltsjahr 2026 unter Beachtung der Haushaltseinordnung und vorliegender Förderzuwendungen.

1.

Stadtumbaugebiet „Neustadt West“ - Rückbau Baracke

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

2.

Stadtumbaugebiet „Neustadt West“ - Planungsleistungen für Erschließungsanlagen

Vergabe von Planungsleistungen

3.

Gemeindestraßen - Erneuerung von Durchlässen (Ungerbergstraße)

Vergabe von Bauleistungen

4.

Öffentliche Gewässer - Hochwasserrückhaltebecken Lohbach

Vergabe von Planungsleistungen

5.

Instandsetzung Fahrbahn Dresdner Straße

im Bereich Haus-Nr. 10 bis 11

Vergabe von Bauleistungen

6.

Instandsetzung Gehweg Bischofswerdaer Straße

im Bereich Haus-Nr. 40 bis 44

Vergabe von Bauleistungen

7.

Neustadthalle, Johann-Sebastian-Bach-Straße 15 - Brandschutzkonzept

Vergabe von Planungsleistungen

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SR-26-164

Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages über die Flurstücke Nr. 685/1 und 685/2 der Gemarkung Neustadt

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, alle Maßnahmen zur Verlängerung des bestehenden Erbbaurechts, eingetragen bis zum 6. April 2035, gemäß dem Erbbauvertrag URNr. 273/1995 des Notars Ulrich Henkes vom 2. März 1995 in Verbindung mit Erbbauvertrag URNr. 371/1993 des Notars Ulrich Henkes vom 27. April 1993, über die Flurstücke Nr. 685/1 und 685/2 der Gemarkung Neustadt (nur Grund und Boden) mit dem Grundstückseigentümer, „Die Kirche zu Neustadt“, vertreten durch den Ev.-Luth. Kirchgemeindebund Nördliche Sächsische Schweiz, Kirchplatz 2, 01844 Neustadt in Sachsen, einzuleiten. Das Erbbaurecht wird in Abänderung des § 1 der URNr. 371/1993 des Notars Ulrich Henkes vom 27. April 1993 mit einer festen Laufzeit von 30 Jahren ab dem Tag der Eintragung bis zum 31. Dezember 2038 verlängert. Alle weiteren Bestimmungen der unter dem vorstehenden Punkt 1. benannten Notarurkunden behalten ihre Gültigkeit. Sämtliche mit der Beurkundung der Vertragsverlängerung verbundenen Kosten sind durch die Erbbauberechtigte zu tragen.

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SR-26-165

Bestätigung der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Sachsen zum sachlichen Teilregionalplan „Energieversorgung/Windenergienutzung“ Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Der Stadtrat bestätigt die Stellungnahme der Stadt Neustadt in Sachsen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

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SR-26-168

Vorhabenliste Sondervermögen „Sachsenfond“ für den Zeitraum bis Ende 2028

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt die Beantragung und Durchführung der folgenden Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens „Sachsenfonds“ für den Zeitraum 2025 bis 2028:

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Kunstrasenplatz Langburkersdorf mit

265,0 TEUR

-

Sanierung der Grundschule Oberottendorf mit Brandschutzmaßnahmen und Fassadensanierung

368,5 TEUR

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Sanierung der Friedrich-Schiller-Oberschule mit Bauabschnitt 1 Südseite Ostflügel, Erneuerung der Fenster mit Sonnenschutz sowie Fassadensanierung

402,7 TEUR

Gesamt  —  1.036,2 TEUR

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Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt die Beantragung und Durchführung der folgenden Reservemaßnahmen im Rahmen des Sondervermögens „Sachsenfonds“ für den Zeitraum 2025 bis 2028:

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Neubau Brücke BER 113 im Ortsteil Oberottendorf mit

290,0 TEUR

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Sanierung der Dorfstraße im Ortsteil Langburkersdorf mit (1. Bauabschnitt)

280,0 TEUR

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SR-26-169

Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Vorhaben „Rittergut Polenz Gesindehaus - 2. Bauabschnitt Sanierung des Obergeschosses“ und Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen

Der Stadtrat beschließt:

Für das Vorhaben „Rittergut Polenz Gesindehaus - 2. Bauabschnitt Sanierung Obergeschoss“ erfolgt die Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 45.000,00 EUR aus den folgenden Produktkonten:

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in Höhe von 18.900,00 EUR zu Lasten des Produktkontos Gemeindestraßen/Veräußerung von unbeweglichem Vermögen sowie

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in Höhe von 26.100,00 EUR zu Lasten des Produktkontos Stadtumbaugebiet „Neustadt West“ - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen.

Der Bürgermeister wird zur Vergabe der Bauleistungen für die Lose 1 bis 7 bevollmächtigt. Die Folgekosten für die Heizung sind vom Verein zu tragen.

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SR-26-170

Abwägung über die Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-26-170, Ziffern 2.1.2 bis 2.4 zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden redaktionellen Änderungen sind in die Fassung zum Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 einzuarbeiten.

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SR-26-171

Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen in der Fassung vom 17. Februar 2026 mit redaktionellen Änderungen vom 28. Mai 2026 (Satzungsexemplar) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil B2) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen in der Fassung vom 17. Februar 2026 mit redaktionellen Änderungen vom 28. Mai 2026 (Satzungsexemplar) wird gebilligt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 tritt nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 einschließlich der Begründung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, anzuzeigen.