Die Stadt Neustadt in Sachsen hat die Fortschreibung ihres Lärmaktionsplanes beauftragt, mit dem Ziel, die durch den Verkehr hervorgerufene Lärmsituation nach 2013 und 2018 erneut zu bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm zu identifizieren. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei, wie schon im vorherigen Lärmaktionsplan, auf den Staatsstraßen S 156 (im Abschnitt Bischofswerdaer Straße zwischen dem Kreisverkehr und der Kreuzung am Kaufland sowie im Abschnitt ab der Ampelkreuzung am Heidehübel bis zum Ortsausgang an der Berghausstraße) und S 159 (im Abschnitt ab der Kaufland Kreuzung in Richtung Langburkersdorf bis zur Kreuzung Sebnitzer Straße/Andreas-Schubert-Straße/Raupenbergstraße). Aufgrund ihres Verkehrsaufkommens stellen diese Hauptlärmquellen im Stadtgebiet dar.
In der am 13. Juli 2023 durchgeführten Auftaktberatung mit dem beauftragten Ingenieurbüro IVAS aus Dresden wurden neben fachlichen Aspekten auch der organisatorische Rahmen des Projekts abgestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das Frühjahr 2024 geplant. Dabei besteht für die Bürger der Stadt Neustadt in Sachsen sowie für die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre schriftlichen Anregungen und Hinweise in den Prozess der Lärmaktionsplanung einzubringen. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbüro entsprechend geprüft und nach Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen gegebenenfalls in der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.