Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte darüber informieren, dass das Vermessungsamt im gesamten Stadtgebiet ab sofort wieder örtliche Arbeiten nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) aufgenommen hat.
Die Arbeiten umfassen örtliche Erhebungen zur Aktualisierung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters, insbesondere des Gebäudebestandes. Es handelt sich hierbei um eine Inaugenscheinnahme. Vermessungs- bzw. Abmarkungsarbeiten finden in diesem Zusammenhang nicht statt. Gemäß § 5 SächsVermKatG dürfen die damit befassten Mitarbeiter Flurstücke und bauliche Anlagen betreten und die erforderlichen Arbeiten vornehmen. Die Mitarbeiter können sich durch einen gültigen Dienstausweis legitimieren. Das Betreten der Grundstücke wird nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Sind Grundstücke nicht öffentlich zugänglich, werden sich die Mitarbeiter vorher persönlich ankündigen.
Für Rückfragen erreichen Sie uns während der Öffnungszeiten (Besucheranschrift: Schloßpark 4, 01796 Pirna) oder den zuständigen Mitarbeiter telefonisch unter 03501 5153346 bzw. per
E-Mail unter katasterentwicklung@landratsamt-pirna.de.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, eine Aufnahme des veränderten Gebäudebestandes bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn das Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurde, bleibt hiervon unberührt.
Pirna, den 2. Juli 2024
1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148) in der jeweils geltenden Fassung.