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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 15/2025
Amtliches
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Bekanntmachung

Bekanntmachung

Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2

Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba, An der Talsperre 1, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba als Unterhaltungslastpflichtige der Grenzgewässer (Gewässer I. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32

(1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Es erfolgt eine Mahd und Beseitigung von Abflusshindernissen sowie Jungaufwuchs im Gewässerprofil und auf dem Gewässerrandstreifen der Grenzgewässer. Die Arbeiten erstrecken sich über die Ortsteile Berthelsdorf und Langburkersdorf. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit von der Witterung im Zeitraum von Ende Juli bis Ende Oktober 2025.

Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen. Bei Fragen richten Sie diese bitte direkt an die Flussmeisterei Gottleuba unter Tel.: 035023 5272440.

Gottleuba, 16.07.2025

Fabig, Flussmeister
Flussmeisterei Gottleuba