Nach den Bestimmungen des § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März eines jeden Jahres Name, Vorname und gegenwärtige Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Empfänger dieser Daten ist das Bundesamt für Wehrverwaltung. Einziger Zweck dieser Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Jeder Betroffene hat das Recht, gegen die Übermittlung seiner o. g. Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist schriftlich bei der für seinen Wohnsitz (bei mehreren Wohnungen für den Hauptwohnsitz) zuständigen Meldebehörde einzureichen. Der Widerspruch der 2007 geborenen weiblichen und männlichen deutschen Staatsangehörigen, für die im März 2024 stattfindende Datenübermittlung, ist bis zum 28. Februar 2024 schriftlich bei der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Meldebehörde, Markt 1 einzulegen.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes i. V. m. § 18 Abs. 7 - des Melderechtsrahmengesetzes
Ich widerspreche hiermit der Übermittlung meiner Daten (Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift) an das Bundesamt für Wehrverwaltung, zwecks Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte.
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Name Vorname
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Geburtsdatum
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Anschrift
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Datum, Unterschrift