Liebe Eltern,
die Schulanmeldungen für die Kinder aus Neustadt in Sachsen und seinen Ortsteilen finden in den Neustädter Grundschulen an folgenden Tagen statt:
Grundschule Oberottendorf
Bischofswerdaer Straße 276
Tel.: 03596 550020
www.gs-oberottendorf.de
(Sekretariat ist besetzt von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr)
| Montag | 19. August 2024 | 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Dienstag | 20. August 2024 | 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Montag | 22. August 2024 | 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Julius-Mißbach-Grundschule
Bischofswerdaer Straße 15
Tel.: 03596 602025
www.julius-missbach-grundschule.de
(Sekretariat ist besetzt von
Montag bis Donnerstag,
07:00 Uhr bis 13:15 Uhr und Freitag,
7:00 Uhr bis 10:00 Uhr)
| Dienstag | 13. August 2024 | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 14. August 2024 | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Dienstag | 20. August 2024 | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie online über den jeweiligen QR-Code mit der Schule, in der Sie Ihr Kind anmelden wollen, einen Termin. Außerdem finden Sie den Link für die Terminbuchung auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Für das Schuljahr 2025/2026 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden durch die Eltern anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Zur Anmeldung müssen, falls das gemeinsame Sorgerecht besteht, beide Sorgeberechtigten (bei Verhinderung eines Sorgeberechtigten ist eine Vollmacht mitzubringen) und das zukünftige Schulkind erscheinen. Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie.
Gemäß dem Maserschutzgesetz besteht bei der Schulanmeldung die Pflicht zum Nachweis, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern beim Kind bestehen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage:
| - | einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder |
| - | eines ärztlichen Zeugnisses, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. das Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder |
| - | einer Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass der Nachweis bereits erbracht wurde. |
Achtung!
Beide Grundschulen bilden einen gemeinsamen Schulbezirk. Sie melden Ihr Kind an Ihrer Wunschschule an. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf Aufnahme an dieser Schule.