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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 17/2024
Amtliches
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Information der Stadtkasse

Sehr geehrte Steuerzahler,

am 15. August 2024 werden für alle Vierteljahreszahler die Gewerbesteuer und Grundsteuer zur Zahlung fällig.

Diejenigen Steuerzahler der Stadt Neustadt in Sachsen und Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rugiswalde und Rückersdorf, die noch nicht am vorteilhaften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Neustadt in Sachsen bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden:

IBAN: DE74 8505 0300 3000 0533 78

SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX

oder in der Stadtkasse Neustadt in Sachsen, Markt 1, Zimmer 1 a, 01844 Neustadt in Sachsen zu den allgemeinen Sprechzeiten unter Beachtung der gültigen Zugangsregeln einzuzahlen.

Hinweis:

Die Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann jederzeit auf Vordruck erfolgen.

Das entsprechende Formular finden Sie auch im Internet unter www.neustadt-sachsen.de.