| An wen kann der Ehrenamtspreis verliehen werden? | |
| Der Ehrenamtspreis kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwesen, insbesondere auf | |
| - | kommunalpolitischem |
| - | wirtschaftlichem |
| - | architektonischem/denkmalpflegerischem |
| - | sozialem |
| - | sportlichem |
| - | kulturellem |
Gebiet in besonderer und hervorragender Weise der Stadt Neustadt in Sachsen und ihrer Einwohnerschaft gedient oder ihren Bürgersinn auf andere Art außergewöhnlich bewiesen haben.
Wem steht das Vorschlagsrecht zu?
Das Vorschlagsrecht steht natürlichen Personen, die Einwohner der Stadt Neustadt in Sachsen sind oder waren, sowie juristischen Personen zu.
In welcher Form sind die Vorschläge einzureichen?
Die Vorschläge sind in schriftlicher Form mit hinreichender Begründung und unter Beifügung der zur ausreichenden Beurteilung des Antrages notwendigen Unterlagen einzureichen.
Bis wann und wo sind die Vorschläge einzureichen?
Die Vorschläge sind bis zum 31. Oktober 2023 bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Hauptamt, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, einzureichen.
Wann erfolgt die Verleihung des Ehrenamtspreises?
Die Verleihung erfolgt im Rahmen des jährlichen Neujahrsempfangs des Bürgermeisters am 5. Januar 2024.
Wo erhalte ich nähere Informationen zur Verleihung des Ehrenamtspreises?
Nähere Informationen zur Verleihung des Ehrenamtspreises erhalten Sie im Sachgebiet Personalwesen/Zentrale Dienste, Tel. 03596 569211, E-Mail: zentrale.dienste@neustadt-sachsen.de.