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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 18/2025
Amtliches
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde" im Ortsteil Rugiswalde der Stadt Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 27.08.2025 den 2. Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde" im Ortsteil Rugiswalde der Stadt Neustadt in Sachsen bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der 2. Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde" im Ortsteil Rugiswalde der Stadt Neustadt in Sachsen besteht aus dem Aufhebungsplan - 2. Entwurf und der Begründung mit dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 01.08.2025.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde" erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

15.09.2025 bis 15.10.2025

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags

09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde" im Ortsteil Rugiswalde der Stadt Neustadt in Sachsen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

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Neustadt in Sachsen, 05.09.2025

Alexander Sachse
Bürgermeister