Bürgermeister Alexander Sachse (rechts) bei der Verpflichtung bzw. seiner Vereidigung durch Stadtrat Lothar Hoffmann
In der 13. Sitzung des Stadtrates am 27. August 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bürgermeister Alexander Sachse verpflichtet und vereidigt
In der ersten Stadtratssitzung nach Amtsbeginn erfolgte die Verpflichtung und Vereidigung des neuen Bürgermeisters gemäß § 51 Absatz 6 Sächsische Gemeindeordnung. Lothar Hoffmann, als ältester Stadtrat, übernahm zu Beginn der Stadtratssitzung diese Aufgabe zur Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Alexander Sachse. Bürgermeister Sachse leistete seinen Diensteid nach § 63 Sächsisches Beamtengesetz. Anschließend gelobte er Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten, die die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vorgibt. Außerdem gelobte der Bürgermeister, die Rechte der Stadt Neustadt in Sachsen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.
SR-25-076
Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Industrie-Center Neustadt GmbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt mit sofortiger Wirkung die Abberufung von Herrn Peter Mühle aus dem Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH.
SR-25-075
Neubesetzung eines vom Stadtrat zu entsendenden Vertreters der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen bestellt Herrn Alexander Sachse mit sofortiger Wirkung widerruflich als Mitglied des Aufsichtsrates der Industrie-Center Neustadt GmbH.
SR-25-077
Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt mit sofortiger Wirkung die Abberufung von Herrn Peter Mühle aus dem Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH.
SR-25-078
Neubesetzung eines vom Stadtrat zu entsendenden Vertreters der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen bestellt Herrn Alexander Sachse mit sofortiger Wirkung widerruflich als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH.
SR-25-079
Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt mit sofortiger Wirkung die Abberufung von Herrn Peter Mühle aus dem Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH.
SR-25-080
Neubesetzung eines vom Stadtrat zu entsendenden Vertreters der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen bestellt Herrn Alexander Sachse mit sofortiger Wirkung widerruflich als Mitglied des Aufsichtsrates der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH.
SR-25-081
Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen widerruft die Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH vom 21. August 2024 (Beschluss SR-24-010) mit sofortiger Wirkung.
SR-25-082
Neubesetzung der vom Stadtrat zu entsendenden Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH
Der Stadtrat bestellt mit sofortiger Wirkung widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH:
| Sachse, Alexander | Bürgermeister |
| Förster, Frank | Geschäftskundenberater |
| Hörrmann, Claus | Stadtrat |
| Ohl, Jens | Stadtrat |
| Vogel, Kathrin | Stadträtin |
SR-25-083
Abwägung des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der 1. Änderung "Am Vorwerk" im Ortsteil Rugiswalde
Über die Abwägungsvorschläge gemäß Abwägungsprotokoll SR-25-083, Ziffern 2.1 bis 2.3 ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den 2. Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
SR-25-084
Bestätigung des 2. Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 42 einschließlich der 1. Änderung „Am Vorwerk“ im Ortsteil Rugiswalde
Der 2. Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der 1. Änderung „Am Vorwerk“ im Ortsteil Rugiswalde in Neustadt in Sachsen, bestehend aus dem Aufhebungsplan - 2. Entwurf und der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 1. August 2025 wird bestätigt. Der 2. Entwurf der o. g. Aufhebung des Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monates im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.