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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 18/2025
Amtliches
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Elternbeiträge ab 01.09.2025 in den Kindereinrichtungen

Aufgrund der gültigen Elternbeitragssatzung ist jährlich eine Kalkulation der Elternbeiträge auf der Grundlage der bekannt-gemachten Betriebskosten erforderlich. Diese werden zum 01.09. eines jeden Jahres wirksam. Folgende Elternbeiträge wurden auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2024 ab 01.09.2025 ermittelt:

in der Kinderkrippe:

22% der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 331,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

im Kindergarten:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit 175,00 EUR für einen 9-Stunden-Betreuungsplatz

im Hort:

28 % der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten und damit

90,00 EUR für einen 6-Stunden-Betreuungsplatz

Durch entsprechende Elternbriefe werden die Eltern über die Einrichtungen zu den Veränderungen der Elternbeiträge frühzeitig informiert. Für Fragen zu den zu zahlenden Elternbeiträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadt Neustadt in Sachsen, wie auch die Leiterinnen der Einrichtungen zur Verfügung.

Hauptamt der Stadt Neustadt in Sachsen