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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 19/2023
Amtliches
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Information der Meldebehörde

Aufgrund gesetzlicher Änderungen wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Die alten Pässe bleiben bis zu Ihrem Fristablauf gültig. Unabhängig von der Restgültigkeit, ist das Dokument ungültig, wenn das Kind auf dem Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar ist. Ab dem 1. Januar 2024 kann für Kinder nur noch der Personalausweis (22,80 EUR) oder ein Reisepass (37,50 EUR) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Wochen. Für Reisen mit Kindern außerhalb der EU wird ein Reisepass mit elektronischem Chip benötigt.

Meldebehörde