Bürgermeister Peter Mühle (Mitte) mit seinem ersten Stellvertreter Claus Hörrmann (links) sowie seinem zweiten Stellvertreter Frank Hentschel (rechts).
In der ersten Sitzung des Stadtrates (konstituierende Sitzung) am 21. August 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-24-001
Bestellung der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Neustadt in Sachsen wird Claus Hörrmann bestellt.
SR-24-002
Bestellung der 2. Stellvertreterin/des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Neustadt in Sachsen wird Frank Hentschel bestellt.
| SR-24-012 | |
| Anwendung des Benennungsverfahrens zur Besetzung von Ausschüssen nach § 42 Absatz 2 Satz 4 SächsGemO und von Aufsichtsräten nach § 98 Absatz 2 SächsGemO | |
| Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Benennungsverfahrens zur Besetzung von | |
| - | beschließenden Ausschüssen nach § 42 Absatz 2 Satz 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie |
| - | Aufsichtsräten nach § 98 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO |
| insofern eine Einigung über deren Zusammensetzung nicht zustande kommt. Die Sitzzuteilung wird nach den Regelungen des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguë ermittelt. | |
SR-24-003
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter
Auf der Grundlage des § 4 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen und des § 42 Sächsische Gemeindeordnung werden auf dem Wege der Einigung folgende Stadträte widerruflich als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter der Mitglieder in den Verwaltungsausschuss bestellt:
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Dr. Benusch, Silke | Vogel, Kathrin |
| Berge, Jens | Marschner, Daniel |
| Mews, Matthias | Mutscher, Bernd |
| Schlegel, Torsten | Moddemann, Carola |
| Schlenker, Tino | Hörrmann, Claus |
| Ulbrich, Heike | Hoffmann, Lothar |
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses.
SR-24-004
Bestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses und deren Stellvertreter
Auf der Grundlage des § 4 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen und des § 42 Sächsische Gemeindeordnung werden auf dem Wege der Einigung folgende Stadträte widerruflich als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter der Mitglieder in den Technischen Ausschuss bestellt:
| Mitglieder | Stellvertreter |
| Hentschel, Frank | Schlegel, Torsten |
| Hoffmann, Lothar | Hübner, Peter |
| Marschner, Daniel | Roch, Stefan |
| Ohl, Jens | Dr. Benusch, Silke |
| Schmidt, Michael | Mutscher, Bernd |
| Töppel, Andreas | Hörrmann, Claus |
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses.
SR-24-018
Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohner in den beschließenden Ausschüssen
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen legt die Anzahl der sachkundigen Einwohner, die gemäß § 44 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung widerruflich als beratende Mitglieder in beratende und beschließende Ausschüsse berufen werden können, wie folgt fest:
- Verwaltungsausschuss: 4 sachkundige Einwohner
- Technischer Ausschuss: 4 sachkundige Einwohner
SR-24-005
Berufung sachkundiger Einwohner in den Verwaltungsausschuss
Der Stadtrat beruft folgende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:
1. Daniel Bortenreuter
2. Henry Lißner
3. Joachim Mamat
4. Dr. Henrieta Töppel-Durmis
SR-24-006
Berufung sachkundiger Einwohner in den Technischen Ausschuss
Der Stadtrat beruft folgende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss:
1. Thilo Herrmann
2. Arnd Ulbrich
3. Michael Ullmann
4. Thomas Wünsche
SR-24-007
Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH
Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH:
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| Mühle, Peter | Bürgermeister |
| Böhme, Alexander | Kfz-Meister |
| Hoffmann, Lothar | Stadtrat |
| Jung, Peter | Rentner |
| Reh, Martin | Niederlassungsleiter |
| Roch, Stefan | Stadtrat |
SR-24-008
Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH
Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH:
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| Mühle, Peter | Bürgermeister |
| Beck, Martin | Versicherungsfachmann |
| Elsner, Björn | Diplom-Betriebswirt Öffentliche Wirtschaft |
| Hübner, Peter | Stadtrat |
| Zedler, Aron | IT-Leiter |
SR-24-009
Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH
Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH:
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| Mühle, Peter | Bürgermeister |
| Goppold, Jens | Sanitär- und Heizungsmeister |
| Höhne, Florian | Physiotherapeut |
| Hölzel, Stefan | Controller |
| Moddemann, Carola | Stadträtin |
| Töppel, Andreas | Stadtrat |
SR-24-010
Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH
Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH:
| Mühle, Peter | Bürgermeister |
| Förster, Frank | Geschäftskundenberater |
| Hörrmann, Claus | Stadtrat |
| Sachse, Alexander | Kriminalbeamter |
| Vogel, Kathrin | Stadträtin |
SR-24-011
Neubesetzung der Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen wählt folgende Mitglieder des Stadtrates in die zeitweilige Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz:
Stadträtin Dr. Silke Benusch (NfN)
Stadtrat Matthias Mews (CDU)
Stadtrat Michael Schmidt (fraktionsloser Vertreter)
SR-24-015
Grundsatzbeschluss über die Rücklagenzuführung der Gewinne des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten (Grundsatzbeschluss) ab dem Jahr 2022
Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, jeglichen Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2022 sowie für alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes. Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art Sportstätten entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art Sportstätten entsteht, wird dieser von der Stadt Neustadt in Sachsen ausgeglichen.
SR-24-016
Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2022 des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten
Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 59.236,18 EUR steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes Sportstätten wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.
SR-24-017
Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2023 des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten
Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, einen eventuellen Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2023 steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes Sportstätten wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.