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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 19/2024
Amtliches
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Konstituierende Stadtratssitzung im August

Bürgermeister Peter Mühle (Mitte) mit seinem ersten Stellvertreter Claus Hörrmann (links) sowie seinem zweiten Stellvertreter Frank Hentschel (rechts).

In der ersten Sitzung des Stadtrates (konstituierende Sitzung) am 21. August 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-24-001

Bestellung der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters

Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Neustadt in Sachsen wird Claus Hörrmann bestellt.

SR-24-002

Bestellung der 2. Stellvertreterin/des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters

Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Neustadt in Sachsen wird Frank Hentschel bestellt.

SR-24-012

Anwendung des Benennungsverfahrens zur Besetzung von Ausschüssen nach § 42 Absatz 2 Satz 4 SächsGemO und von Aufsichtsräten nach § 98 Absatz 2 SächsGemO

Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Benennungsverfahrens zur Besetzung von

-

beschließenden Ausschüssen nach § 42 Absatz 2 Satz 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie

-

Aufsichtsräten nach § 98 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO

insofern eine Einigung über deren Zusammensetzung nicht zustande kommt. Die Sitzzuteilung wird nach den Regelungen des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Laguë ermittelt.

SR-24-003

Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter

Auf der Grundlage des § 4 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen und des § 42 Sächsische Gemeindeordnung werden auf dem Wege der Einigung folgende Stadträte widerruflich als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter der Mitglieder in den Verwaltungsausschuss bestellt:

Mitglieder

Stellvertreter

Dr. Benusch, Silke

Vogel, Kathrin

Berge, Jens

Marschner, Daniel

Mews, Matthias

Mutscher, Bernd

Schlegel, Torsten

Moddemann, Carola

Schlenker, Tino

Hörrmann, Claus

Ulbrich, Heike

Hoffmann, Lothar

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses.

SR-24-004

Bestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses und deren Stellvertreter

Auf der Grundlage des § 4 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Sachsen und des § 42 Sächsische Gemeindeordnung werden auf dem Wege der Einigung folgende Stadträte widerruflich als Mitglieder bzw. persönliche Stellvertreter der Mitglieder in den Technischen Ausschuss bestellt:

Mitglieder

Stellvertreter

Hentschel, Frank

Schlegel, Torsten

Hoffmann, Lothar

Hübner, Peter

Marschner, Daniel

Roch, Stefan

Ohl, Jens

Dr. Benusch, Silke

Schmidt, Michael

Mutscher, Bernd

Töppel, Andreas

Hörrmann, Claus

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses.

SR-24-018

Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohner in den beschließenden Ausschüssen

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen legt die Anzahl der sachkundigen Einwohner, die gemäß § 44 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung widerruflich als beratende Mitglieder in beratende und beschließende Ausschüsse berufen werden können, wie folgt fest:

- Verwaltungsausschuss: 4 sachkundige Einwohner

- Technischer Ausschuss: 4 sachkundige Einwohner

SR-24-005

Berufung sachkundiger Einwohner in den Verwaltungsausschuss

Der Stadtrat beruft folgende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:

1. Daniel Bortenreuter

2. Henry Lißner

3. Joachim Mamat

4. Dr. Henrieta Töppel-Durmis

SR-24-006

Berufung sachkundiger Einwohner in den Technischen Ausschuss

Der Stadtrat beruft folgende sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss:

1. Thilo Herrmann

2. Arnd Ulbrich

3. Michael Ullmann

4. Thomas Wünsche

SR-24-007

Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH

Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Industrie-Center Neustadt GmbH:

Mühle, Peter

Bürgermeister

Böhme, Alexander

Kfz-Meister

Hoffmann, Lothar

Stadtrat

Jung, Peter

Rentner

Reh, Martin

Niederlassungsleiter

Roch, Stefan

Stadtrat

SR-24-008

Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH

Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Wärmeversorgungsgesellschaft Neustadt i. Sa. mbH:

Mühle, Peter

Bürgermeister

Beck, Martin

Versicherungsfachmann

Elsner, Björn

Diplom-Betriebswirt Öffentliche Wirtschaft

Hübner, Peter

Stadtrat

Zedler, Aron

IT-Leiter

SR-24-009

Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH

Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Mariba Freizeitwelt Neustadt GmbH:

Mühle, Peter

Bürgermeister

Goppold, Jens

Sanitär- und Heizungsmeister

Höhne, Florian

Physiotherapeut

Hölzel, Stefan

Controller

Moddemann, Carola

Stadträtin

Töppel, Andreas

Stadtrat

SR-24-010

Bestimmung der Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen im Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH

Der Stadtrat bestellt widerruflich folgende Vertreter der Stadt Neustadt in Sachsen in den Aufsichtsrat der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH:

Mühle, Peter

Bürgermeister

Förster, Frank

Geschäftskundenberater

Hörrmann, Claus

Stadtrat

Sachse, Alexander

Kriminalbeamter

Vogel, Kathrin

Stadträtin

SR-24-011

Neubesetzung der Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen wählt folgende Mitglieder des Stadtrates in die zeitweilige Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz:

Stadträtin Dr. Silke Benusch (NfN)

Stadtrat Matthias Mews (CDU)

Stadtrat Michael Schmidt (fraktionsloser Vertreter)

SR-24-015

Grundsatzbeschluss über die Rücklagenzuführung der Gewinne des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten (Grundsatzbeschluss) ab dem Jahr 2022

Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, jeglichen Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2022 sowie für alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes. Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art Sportstätten entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art Sportstätten entsteht, wird dieser von der Stadt Neustadt in Sachsen ausgeglichen.

SR-24-016

Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2022 des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten

Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 59.236,18 EUR steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes Sportstätten wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.

SR-24-017

Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2023 des Betriebs gewerblicher Art Sportstätten

Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, einen eventuellen Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2023 steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes Sportstätten wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.