In der 10. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 4. September 2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
VA-25-014
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Einzelspenden.