In der 12. Sitzung des Technischen Ausschusses am 2. September 2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
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| TA-25-011 | |
| Festlegung der Nutzungsbedingungen für das Brückenbauwerk KRU 01 im OT Krumhermsdorf | |
| Der Technische Ausschuss beschließt die Aufgabenstellung in Vorbereitung der Instandsetzung der Brücke. Es werden folgende Festlegungen getroffen bzw. Nutzungsbedingungen festgelegt: | |
| 1. | Vorzugsweiser Erhalt und Sanierung des denkmalgeschützten Brückenbauwerkes für den Rad-/Gehwegverkehr |
| 2. | Variantenuntersuchung zur Bauwerkssanierung für eine Nutzung durch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen |
| 3. | Variantenuntersuchung für ein neues Brückenbauwerk unter Berücksichtigung der vorgenannten Nutzung. |
Die Brücke soll für die touristische Wegebeziehung zwischen dem Unger-Gebiet und Krumhermsdorf weiterhin genutzt werden.
Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurde ein Bauantrag behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.