Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2
Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12.07.2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba, An der Talsperre 1, 01816 Bad Gottleuba - Berggießhübel
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Gottleuba als Unterhaltungslastpflichtige der Grenzgewässer (Gewässer I. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 SächsWG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:
Es erfolgt eine Bestandaufnahme der Gehölze sowie gleichzeitig die Gehölzkontrolle zur Verkehrssicherungspflicht auf den Flurstücken der Landestalsperrenverwaltung am Ge wässerprofil der Polenz. Die Arbeiten erstrecken sich über das gesamte Gewässer.Die Ausführung der Arbeiten erfolgt ab Oktober 2025 bis voraussichtlich Anfang 2026.
Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, durchführen. Bei Fragen richten Sie diese bitte direkt an die Flussmeisterei Gottleuba: 035023 5272440.
Gottleuba, 01.09.2025