Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 02.09.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 60 "Wohnen im Wiesenwinkel" im Ortsteil Langburkersdorf bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 60 "Wohnen im Wiesenwinkel" im Ortsteil Langburkersdorf in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung mit dem Satzungstext sowie der Begründung jeweils in der Fassung vom 17.07.2026. Der Grünordnerische Fachbeitrag einschließlich artenschutzfachlicher Bewertung vom 30.06.2026 und der Geotechnischen Kurzbericht vom 10.07.2026 wurden zur Kenntnis genommen und stehen ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
Die Veröffentlichung der kompletten Planunterlagen im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter:
https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php
Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
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28.09.2026 bis 28.10.2026
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in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
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Die kompletten Planungsunterlagen werden außerdem auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 60 „Wohnen im Wiesenwinkel“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an: 03596 569 280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 24, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Neustadt in Sachsen, 18.09.2026