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TA-26-026
Entgeltliche Vermögenzuordnung der Flurstücke Nr. 912/3, 912/4, 912/5 und 912/6 der Gemarkung Neustadt
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur entgeltlichen Vermögenzuordnung der Flurstücke Nr. 912/3, 912/4, 912/5 und 912/6 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von 78 qm, 347 qm, 31 qm bzw. 60 qm vom Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, einzuleiten. Die entgeltliche Vermögenzuordnung der v. g. Flurstücke erfolgt zum Festpreis von 5.160,00 EUR.
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Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden zwei Bauanträge behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.